August 2006

060803

ENERGIE-CHRONIK


Auch RWE, E.ON und EnBW müssen empfindliche Abstriche an Netzentgelten hinnehmen

Nach der ersten Netzentgeltgenehmigung für Vattenfall (060702) hat die Bundesnetzagentur inzwischen auch über die Anträge der übrigen drei Übertragungsnetzbetreiber sowie zweier Verteilnetzbetreiber entschieden und dabei ebenfalls empfindliche Abstriche gemacht: Am 31. Juli kürzte sie die beantragten Entgelte der RWE Transportnetz Strom GmbH um gut neun Prozent, der EnBW Transportnetze AG um acht Prozent und der E.ON-Tochter TEN Thüringer Energienetze GmbH um rund 14 Prozent. Am 30. August folgte der Bescheid für die E.ON Netz AG mit einer Kürzung um rund 16 Prozent. In einem weiteren Bescheid senkte die Bundesnetzagentur die beantragten Netzkosten der RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH um rund 10 Prozent.

"Die Kürzungen betreffen, wie in den bisher von der Bundesnetzagentur erteilten Genehmigungen, u. a. die Bereiche Anlagevermögen, kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und kalkulatorische Gewerbesteuer", erläuterte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Mit dem Bescheid für die E.ON Netz GmbH habe die Bundesnetzagentur die Prüfung der Stromnetzentgeltanträge aller vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber abgeschlossen. Die Kostenkürzungen würden, abhängig von der Anzahl der Benutzungsstunden, zu unterschiedlich hohen Entgeltsenkungen in den Höchst- und Hochspannungsnetzen führen.

Die jetzt erteilten Genehmigungen haben eine Laufzeit vom 1. September 2006 bis zum 31. Dezember 2007. Die Bundesnetzagentur arbeite mit "Hochdruck" an der Bearbeitung der übrigen Bescheide, versicherte Kurth. In den nächsten vier Wochen würden mit Bescheiden für weitere 20 Strom-Verteilnetzbetreiber rund 80 Prozent des in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur liegenden Marktvolumens abgedeckt sein.