September 2005

050905

ENERGIE-CHRONIK


Kartellamt verlangt kürzere Laufzeiten für Gas-Lieferverträge

Das Bundeskartellamt will die 15 deutschen Ferngasgesellschaften zur Öffnung ihrer langfristigen Lieferverträge zwingen, um etwas mehr Wettbewerb auf diesem monopolisierten Markt zu erreichen. Die E.ON Ruhrgas rechnet sich aber anscheinend Chancen aus, entsprechende Verfügungen des Amtes juristisch aushebeln zu können. Jedenfalls ließ sie einen Versuch zur gütlichen Einigung scheitern.

Anfang September hatte das Kartellamt die 15 Ferngasgesellschaften in Deutschland ultimativ aufgefordert, ihre Lieferverträge wettbewerbsfreundlicher zu gestalten, die bisher Laufzeiten von bis zu 25 Jahren haben. Insbesondere sollen die Laufzeiten der Lieferverträge zwischen Ferngasunternehmen und Weiterverteilern erheblich verkürzt werden. Nach den Vorstellungen des Kartellamts dürfen Gaslieferverträge eine Laufzeit von höchstens vier Jahren haben, wenn sie den Bedarf des Weiterverteilers zu mehr als die Hälfte bis einschließlich 80 Prozent decken. Bei einer noch höheren Bedarfsdeckung des Weiterverteilers seien allenfalls zwei Jahre zulässig. Wie Kartellamtspräsident Ulf Böge am 13. September auf einer Pressekonferenz erläuterte, will er damit den "Marktverschluß" beseitigen, der durch die langfristigen Lieferverträge entsteht. Hinzu bedürfe es allerdings auch noch eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den Gasnetzen, um tatsächlich Wettbewerb zu ermöglichen. Dafür zu sorgen, sei Aufgabe der neuen Bundesnetzagentur.

Die Unternehmen erhielten bis zum 21. September 2005 Gelegenheit, diesen Vorschlag anzunehmen und dadurch eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. Das Bundeskartellamt verlängerte die Frist, nachdem sich eine gütliche Einigung abzuzeichnen schien. Am 27. September teilte das Amt dann aber mit, daß es seine Bemühungen eingestellt habe, mit den Ferngasgesellschaften eine Verständigung zu erreichen. "Der außergerichtliche Weg ist letztendlich an E.ON Ruhrgas gescheitert", hieß es in der Pressemitteilung. "Mit der Absage von E.ON Ruhrgas als bedeutendstem Ferngasunternehmen kann die angestrebte Konsenslösung nicht mehr umgesetzt werden. Das Bundeskartellamt wird die Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge nun im Rahmen von Untersagungsverfügungen durchsetzen."

Im einzelnen sind folgende Ferngasgesellschaften von der Auseinandersetzung betroffen: E.ON Ruhrgas, Wingas, RWE, VNG, Shell, ExxonMobil, E.ON Avacon, Bayerngas, GVS, GasUnion, FGN (Ferngas Nordbayern), EWE. SFG (Saar Ferngas), EVG, Erdgas Münster.

Hessische Gasversorger stecken zurück

Unter dem Druck der Landeskartellbehörde hat die Frankfurter Mainova AG die zum 1. Oktober 2005 vorgesehene Gaspreiserhöhung, die zunächst 21,6 bis 24,3 Prozent betragen sollte, auf 13,1 bis 15,0 Prozent begrenzt. Die Stadtwerke Hanau begnügen sich mit 11 anstelle von 23 Prozent. Die Stadtwerke Friedberg und Butzbach verzichten sogar ganz auf die geplante Erhöhung. Dies teilten der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) und die Unternehmen Ende September mit. Das Hessische Wirtschaftsministerium hatte am 30. Juni 2005 gegen 12 Unternehmen ein Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gaspreise eingeleitet und Preisabschläge gefordert.

Link (intern)