November 2002

021102

ENERGIE-CHRONIK


"Ökosteuer" steigt weiter - Ermäßigung für Nachtspeicherheizungen läuft aus

Der Bundestag hat am 14. November in zweiter und dritter Lesung eine Neuregelung der sogenannten ökologischen Steuerreform beschlossen, die zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt. Sie erhöht die Regelsätze der Mineralölsteuer auf Erdgas, Flüssiggas und Heizöl. Zugleich beschneidet sie drastisch die bislang gewährten Steuerermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und Nachtspeicherheizungen.

Produzierendes Gewerbe zahlt dreimal mehr

Die steuerliche Vergünstigung, die dem Produzierenden Gewerbe sowie der Land- und Forstwirtschaft auf die Steuern für Strom, Heizöl und Erdgas zugestanden wird, beträgt künftig nur noch 60 anstelle von 20 Prozent der Regelsätze. Der ermäßigte Stromsteuersatz für Nachtspeicherheizungen wird von 50 Prozent (10,20 Euro/MWh) auf 60 Prozent (12,30 Euro/MWh) abgeschmolzen und wird ab 1. Januar 2007 gänzlich entfallen. Für Erdgas erhöht sich der Regelsatz der Mineralölsteuer von 3,476 auf 5,50 Euro/MWh, für Flüssiggas von 38,34 auf 60,60 Euro je tausend Kilogramm und für schweres Heizöl von 17,89 Euro auf 25 Euro je tausend Kilogramm. Der Einsatz von Gas und Öl zur Stromerzeugung verteuert sich dadurch nicht, da die für den Ausgleich vorgesehenen Vergütungssätze im Mineralölsteuergesetz entsprechend erhöht werden.

"Erdgas wurde bisher zu niedrig besteuert"

Nach einer fast vierjährigen Anpassungszeit könnten die Steuerbegünstigungen für das Produzierende Gewerbe in weiten Bereichen abgeschmolzen werden, ohne die internationale Wettbewerbssituation der Unternehmen zu gefährden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs, der von SPD und Grünen eingebracht worden war. Erdgas sei bisher hinsichtlich seines Heizwerts deutlich niedriger besteuert worden als leichtes Heizöl, was nicht gerechtfertigt sei und eine marktgerechte Preisbildung behindere. Die steuerliche Begünstigung von Nachtspeicherheizungen sei "ökologisch nicht sinnvoll" und werde deshalb unter Einräumung einer Übergangsfrist bis 2006 ganz abgeschafft. Um den Nutzern von Nachtspeicherheizungen die Umstellung ihres Heizsystems zu erleichtern, werde ein Umrüstprogramm mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2006 und einem Finanzvolumen von 10 Millionen Euro jährlich aufgelegt werden.

Mehreinnahmen von 1,45 Milliarden Euro erwartet

Die Koalition erhofft sich durch die weitere Anhebung der Steuersätze Mehreinnahmen von 1,45 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 380 Millionen auf die geringeren Steuervergünstigungen für das Produzierende Gewerbe und 1,02 Milliarden Euro auf die Erhöhung der Mineralölsteuer-Regelsätze. Das Auslaufen der Steuerbegünstigung für Nachtspeicherheizungen soll ab 2003 zu Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro führen und ab 2007 mit weiteren 200 Millionen Euro jährlich zu Buche schlagen.

"Jetzt ziehen wir die Schraube ein wenig weiter an"

In der Debatte des Bundestags begründete der SPD-Abgeordnete Reinhard Schultz den Abbau der Steuervergünstigungen für das Produzierende Gewerbe - die auch der EU ein Dorn im Auge sind - mit den Worten: "Jetzt ziehen wir die Schraube ein wenig weiter an, um noch mehr Unternehmen zu bewegen, in Energiespartechnik zu investieren. Das trägt aber auch dazu bei, den Vorwurf auszuräumen, wir würden mit der Ökosteuer im Grunde genommen nur die Verbraucher belasten, die Wirtschaft aber entlasten. Indem wir die Schraube bei der produzierenden Wirtschaft etwas anziehen, stellen wir auch etwas soziale Symmetrie und Gerechtigkeit im Bereich der Ökosteuer zwischen Verbrauchern und Wirtschaft her."

Anfang 2003 tritt die sechste Stufe der Stromsteuer in Kraft

Der Regelsatz der Stromsteuer, der 1999 bei Inkrafttreten der ersten Stufe der sogenannten ökologischen Steuerreform (990201) 2 Pfennig/kWh betrug, wurde bereits Anfang 2000 mit Inkrafttreten der zweiten Stufe (991104) automatisiert: Er erhöht sich seitdem bis 2003 jährlich um 0,26 Cent/kWh, so daß er gegenwärtig bei 1,79 Cent/kWh liegt und sich im nächsten Jahr auf 2,05 Cent/kWh verdoppelt haben wird.

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