November 2001

011108

ENERGIE-CHRONIK


Kommunen bremsen Fusion von Envia und Meag

Die geplante Fusion der ostdeutschen RWE-Töchter Envia und Meag (011010) stößt auf Widerstand bei den ostdeutschen Kommunen, die bei beiden Regionalversorgern eine Sperrminorität besitzen. Die Kommunen befürchten den Verlust ihres Einflusses, falls es zum Zusammenschluß der Regionalversorger und zu einer noch engeren Anbindung an die Essener RWE-Zentrale kommt. Laut "Handelsblatt" (20.11.) wollen die kommunalen Anteilseigner einer Fusion nur zustimmen, wenn das neue Unternehmen den Status einer regional eigenständigen Führungsgesellschaft innerhalb des RWE-Konzerns erhält.

Leipziger Stadtwerke bleiben eigenständig

Leipzigs Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee gab inzwischen bekannt, daß sich die Leipziger Stadtwerke nicht an dem geplanten Zusammenschluß beteiligten werden. Das von RWE vorgelegte Fusionskonzept sei nicht konsensfähig gewesen. Die Leipziger Stadtwerke würden deshalb eigenständig bleiben.

RWE hatte schon 1992 einen 40-Prozent-Anteil an den Leipziger Stadtwerken übernommen (920212). Es kam jedoch zu Streitigkeiten zwischen den beiden Partnern (940205), worauf die Stadt im Juni 1995 den Bruch vollzog (950609). Ein anschließender Streit um die Übertragung des örtlichen Strom- und Fernwärmevermögens (960808) mit der damaligen RWE-Tochter Westsächsische Energie AG (Wesag) wurde im November 1996 beigelegt (961105). Ersatzweise suchten sich die Leipziger Stadtwerke 1998 die VEW-Tochter Meag als Partner aus (980608). Seit der Fusion von RWE und VEW gehört der 40-prozentige Meag-Anteil an den Stadtwerken zum RWE-Konzern.

Ein gutes Drittel der Aktien in kommunaler Hand

Sowohl bei der Envia als auch bei der Meag gehört jeweils ein gutes Drittel der Aktien kommunalen Anteilseignern. Es handelt sich dabei um ein Erbe des Stromvertrages von 1990, der den westdeutschen Verbundunternehmen die Fortführung des Stromgeschäfts der 15 ehemaligen Bezirks-Energiekombinate überließ und die Aktienmehrheit an den neuen Regionalversorgern einräumte. Eine Rückübertragung der Stromversorgungsanlagen der ehemaligen Stadtwerke und deren Wiedergründung war ursprünglich nicht vorgesehen. Stattdessen sollten die Kommunen mit einer Beteiligung von bis zu 49 Prozent am jeweiligen Regionalversorger abgefunden werden. Die ostdeutschen Städte klagten jedoch gegen diesen Passus des Stromvertrags (910703). Sie erreichten einen Kompromiß, der die Wiedergründung von Stadtwerken ermöglichte (921201). Städte mit eigener Stromversorgung mußten allerdings auf die vorgesehene Beteiligung am Regionalversorger verzichten. Infolgedessen verringerte sich der Anteil der kommunalen Aktionäre an den Regionalversorgern und drohte teilweise sogar unter die Sperrminorität zu sinken (950410).