September 2001

010909

ENERGIE-CHRONIK


Verbändevereinbarung Gas neu gefaßt

Die Verbände BDI, VIK, BGW und VKU einigten sich am 14. September auf einen zweiten Nachtrag zur Verbändevereinbarung Gas (000715), der am 21. September im Beisein von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller unterzeichnet wurde und damit in Kraft trat. Die Neufassung ergänzt den ersten Nachtrag ( 010309), der vom Bundeskartellamt als "völlig unzureichend" kritisiert worden war (010607). Sie regelt die technischen Rahmenbedingungen für den Netzzugang bei Erdgas und sieht eine Schlichtungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten vor. Weiterhin sollen ab 1. Januar 2002 auch Haushaltskunden in den Wettbewerb einbezogen werden. Ab 1. Oktober 2001 sind entsprechende Tests mit pauschalierten Lastprofilen geplant.

Anläßlich der Unterzeichnung verteidigte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller das deutsche Vorgehen zur Liberalisierung des Gasmarktes: Die Brüsseler Vorstellungen einer Zwangsregulierung gingen in die falsche Richtung. Allen Unkenrufen zum Trotz sei das Konzept des verhandelten Netzzugangs in Deutschland am ehesten geeignet, die Liberalisierung des Gasmarktes voranzutreiben (FAZ, 22.9.).

Gashändler verlangen Regulierungsbehörde

Die Unterzeichnung der neugefaßten Verbändevereinbarung fand ohne die Gashändler statt, die Mitte 2000 auf Wunsch des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Verhandlungen hinzugezogen worden waren. Die Vereinigung deutscher Strom- und Gashändler (EFET Deutschland) hält auch die Neufassung für völlig unzureichend und verlangt die Einsetzung einer Regulierungsbehörde. "Jeden Tag, den die Liberalisierung länger auf sich warten läßt, können Gaslieferanten weiter Monopolrenditen abgreifen", sagte der EFET-Vorsitzende Jörg Spicker. Dem Bundeswirtschaftsministerium fehle der politische Wille, die Hinhaltetaktik der Branche zu beenden. Der Verband wolle nun auf europäischer Ebene versuchen, mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt durchzusetzen (DPA, 20.9.).