August 1999

990803

ENERGIE-CHRONIK


Wettbewerb beschäftigt Gerichte: Wer hat den "günstigsten Strom"?

Mit der Verschärfung des Wettbewerbs kommt es in vermehrtem Maße zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen den Konkurrenten. So hat das Kölner Landgericht auf Antrag des örtlichen kommunalen Versorgers GEW der Yello Strom untersagt, sich vor der Eintragung ins Handelsregister im geschäftlichen Verkehr als GmbH zu bezeichnen. Außerdem mußte die Yello Strom auf einige ihrer Werbeaussagen verzichten (Welt, 18.8.).

Auf Antrag der Braunschweiger Versorgungs AG untersagte das Landgericht Braunschweig am 4.8. der RWE Energie die weitere Verwendung des Slogans "Sie haben ein Recht auf den günstigsten Strom in Deutschland". Die Braunschweiger hatten vor Gericht geltend gemacht, daß der RWE-Strom nicht durchweg am günstigsten und speziell das Braunschweiger Angebot zum Teil attraktiver sei (990703). Nach dem Urteil kündigte RWE Energie an, daß man solchen Kunden, die ein günstigeres Angebot vorweisen könnten, ein noch vorteilhafteres Angebot machen werde. Die Braunschweiger Konkurrenz erwirkte daraufhin eine weitere einstweilige Verfügung, die der RWE Energie solche auf den Einzelfall beschränkten Preisunterbietungen untersagt (DPA, 4.8. u. 11.8.).

Das Landgericht Mannheim erließ am 2.8. auf Antrag der Mannheimer MVV Energie AG eine einstweilige Verfügung gegen die Ares AG, weil sie "mit unklaren Preisangaben und unklaren Angaben zur Vertragsdauer" geworben hatte (siehe 990602 u. 990704). Die Gesellschaft hat ihr Angebot inzwischen korrigiert (Berliner Zeitung, 6.8.).