Dezember 1998

981213

ENERGIE-CHRONIK


Bewag will sich gegen Durchleitung wehren

Der Berliner Stromversorger Bewag will unter Berufung auf die Ausnahmebestimmungen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (971101) die Durchleitung von Strom anderer Anbieter verweigern. Dies kündigte Bewag-Chef Dietmar Winje am 14.12. auf der Hauptversammlung des Unternehmens an. Laut § 6 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes darf ein Netzbetreiber die Durchleitung ablehnen, falls dadurch "Elektrizität aus fernwärmeorientierten, umwelt- und ressourcenschonenden sowie technisch-wirtschaftlich sinnvollen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder aus Anlagen zur Nutzung von erneuerbarer Energien verdrängt und ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Anlagen verhindert würde". Winje verwies darauf, daß fast alle Kraftwerke der Bewag Wärme auskoppeln (Berliner Zeitung, 15.12.; FAZ, 15.12.).