November 1998

981126

ENERGIE-CHRONIK


Kein Anspruch auf Stromsperre per Funk

Die Stadtwerke Hannover können von einem zahlungsunwilligen Kunden nicht verlangen, daß er in seiner Wohnung eine Stromsperre mit Funkbedienung installieren läßt. So entschied am 25.11. in zweiter Instanz das Landgericht Hannover (AZ: 12 S 52/98). Die allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden bezögen sich nur auf die Einrichtung von Meß- und Steuereinrichtungen, aber nicht auf die Einrichtung einer derartigen Sperre (Handelsblatt, 26.11.).

Den Rechtsstreit ausgelöst hatte ein Kunde, der den Stadtwerken Hannover seit 1997 einschließlich Mahnkosten etwa 1000 Mark schuldig geblieben war und auch den Zutritt zur Wohnung verweigerte, als eine funkgesteuerte Stromsperre eingebaut werden sollte. Die Stadtwerke installierten bisher 357 solcher Funkabschalter in ihrem Verteilnetz (Neue Presse, 10.11.).