Oktober 1997

971001

ENERGIE-CHRONIK


Kommunen sollen bis 2005 den Alleinkäufer-Status besitzen dürfen

Nach langen, zähen Verhandlungen haben sich CDU, CSU und FDP am 28.10. auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Energierechts geeinigt und ihn dem Wirtschaftsausschuß des Bundestags zugeleitet. Das Gesetz könnte damit noch im November verabschiedet werden. Allerdings sind Koalition und Opposition unterschiedlicher Ansicht darüber, ob es tatsächlich nur vom Bundestag beschlossen werden kann oder trotz seiner diesbezüglichen Umarbeitung weiterhin auch der Zustimmung des Bundesrats bedarf (siehe 970901).

Der Gesetzentwurf der Koalitionsparteien geht noch immer weit über die EU-Richtlinien hinaus, die er bis 1999 in nationales Recht umsetzen soll (siehe 960601), enthält aber etliche Abstriche gegenüber den ursprünglichen Plänen von Bundeswirtschaftsminister Rexrodt (siehe 961004). Den Kommunen wird vorerst bis 2005 der von ihnen gewünschte Alleinkäufer-Status (siehe 961101) zugestanden, der sie berechtigt, weiterhin allein den Strom von den großen Erzeugern zu kaufen und ihn weiterzuverteilen. Im Jahr 2003 soll eine Verlängerung überprüft werden. Dem Wunsch der ostdeutschen VEAG, wegen der politischen Belastung durch die Braunkohleverstromung von der Liberalisierung ausgenommen zu werden, wird ebenfalls nur befristet stattgegeben, und zwar bis 2003, wobei 2002 eine eventuelle Verlängerung überprüft werden soll. Des weiteren sollen Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme und die Erneuerbaren Energien Vorrang genießen. Die CSU hat schließlich noch durchgesetzt, daß die Stromversorger in ländlichen Gebieten zu einer einheitlichen Preisgestaltung verpflichtet sind, so daß Kunden in entlegenen Gebieten nicht mehr bezahlen müssen als Abnehmer in den verteilungsgünstigen Städten. Die Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Lieferung von Energie soll betrieblich und finanziell entflochten werden (FAZ, 30.10.; FR, 30.10.).