Juli 1996

960701

ENERGIE-CHRONIK


Bundeskartellamt hält Strompreise der VEAG für gerechtfertigt

Das Bundeskartellamt hat ein seit Herbst 1995 laufendes Mißbrauchsverfahren gegen die ostdeutsche VEAG offiziell eingestellt und dem Verbundunternehmen damit bestätigt, daß es keine überhöhten Strompreise verlangt (siehe 960605). Die Preisdifferenz zu den westlichen Verbundunternehmen ist nach dem Befund der Prüfer durch die höheren Stromerzeugungskosten bedingt. Die höheren Kosten ergäben sich wiederum aus dem rund 90 Prozent betragenden Anteil der Braunkohle an der Stromerzeugung und dem großen Investitionsbedarf für die Modernisierung und Erneuerung des Kraftwerksparks in den neuen Bundesländern (Handelsblatt, 18.7.; FAZ, 18.7.; siehe auch 960702).