Februar 1996

960202

ENERGIE-CHRONIK


Stromeinspeisungsgesetz wird von der EU-Kommission überprüft

Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte am 20.2., daß die EU-Kommission das seit 1991 geltende Stromeinspeisungsgesetz überprüft. Dabei gehe es vor allem um mögliche Auswirkungen des Gesetzes auf den Handel mit Strom innerhalb der EU. Die Überprüfung sei durch eine Beschwerde der PreussenElektra veranlaßt worden. Das Ministerium vertrete dazu die Auffassung, daß die vom Stromeinspeisungsgesetz begünstigten Strommengen noch zu gering seien, um den Handel auf EU-Ebene nachhaltig beeinflussen zu können. Prüfungsbedarf bestehe hingegen bei der Höhe der Einspeisungsvergütungen an besonders windgünstigen Standorten. Ferner müßten mittelfristig Lösungen gefunden werden, um eine zu starke finanzielle Belastung der Küstenregionen durch das Stromeinspeisungsgesetz zu vermeiden (Stuttgarter Zeitung, 21.2.; FAZ, 21.2.).

Das Bundeswirtschaftsministerium wies zugleich Spekulationen zurück, wonach das Stromeinspeisungsgesetz durch die verspätete Abgabe eines Berichts an die Europäische Kommission gefährdet sein könnte. Die Welt am Sonntag (18.2.) hatte einen solchen Zusammenhang hergestellt, weil die EU-Kommission bei der Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes auf den europäischen Strommarkt angemahnt habe, der schon 1992 fällig gewesen sei.