August 1995

950803

ENERGIE-CHRONIK


Konflikt um Verfassungsmäßigkeit des Stromeinspeisungsgesetzes spitzt sich zu

Der baden-württembergische Wirtschaftsminister Dieter Spöri (SPD) hat dem Badenwerk und den Kraftübertragungswerken Rheinfelden mit einer kartellrechtlichen Mißbrauchsverfügung untersagt, Betreibern von Wasserkraftwerken die nach dem Stromeinspeisungsgesetz vorgesehene Einspeisevergütung vorzuenthalten, um auf diese Weise eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Stromeinspeisungsgesetzes zu erreichen. Zugleich erließ Spöri gegen die verantwortlichen Vorstände der beiden Unternehmen, Gerhard Goll und Hubert Peitz, jeweils einen persönlichen Bußgeldbescheid in Höhe von 20 000 Mark. Beide Energieversorgungsunternehmen wollen Rechtsmittel gegen die Verfügung des Ministeriums einlegen, womit der Konflikt vor das Stuttgarter Oberlandesgericht getragen wird (Handelsblatt, 10.8.; FR, 10.8.; siehe auch 950501).

Das Badenwerk erklärte, das Wirtschaftsministerium zeige mit seinem Vorgehen eindeutig, daß es eine verfassungsgerichtliche Überprüfung des Stromeinspeisungsgesetzes mit allen Mitteln verhindern wolle (FR, 10.8.).

Das Ministerium beruft sich bei seinem Vorgehen gegen die beiden Energieversorger auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Nach Auffassung des Bundeskartellamts ist dagegen nicht zu erkennen, wo in dieser Situation ein Schaden für den Wettbewerb entstanden sein könnte (DPA, 14.9.).