August 1994

940806

ENERGIE-CHRONIK


Vorauszahlungen für Gorleben und Schacht Konrad sind nichtig

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 20.8. die sogenannte "Endlagervorausleistungsverordnung" für nichtig erklärt, die den Kernkraftwerksbetreibern die Vorfinanzierung der Arbeiten an den geplanten Endlagern für radioaktive Abfälle auferlegt. Nach Auffassung der Richter müssen die Kosten für die Endlager Gorleben und Schacht Konrad getrennt ausgewiesen und nach der tatsächlichen späteren Nutzung für die Lagerung radioaktiver Abfälle aus Kernkraftwerken bemessen werden, die beim Schacht Konrad voraussichtlich nur 60 Prozent betrage. Zudem sei unsicher, ob diese Endlager überhaupt in absehbarer Zeit in Betrieb gehen werden. Damit sind zunächst drei Bescheide hinfällig, nach denen die Münchener Isar-Amperwerke 1,6 Millionen Mark zahlen sollen. Der Musterprozeß hat Auswirkungen auf weitere zwanzig Klagen, mit denen sich Betreiber der deutschen Kernkraftwerke dagegen wehren, schon jetzt Milliarden für den Bau der zwei Endlager zahlen zu müssen (Hannoversche Allgemeine, 19.8.; taz, 20.8.).