Juli 1994

940701

ENERGIE-CHRONIK


Europäische Kommission prüft Klever Konzessionsvertrag

Die Europäische Kommission will einen Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Kleve und der RWE Energie, der das exklusive Stromlieferrecht des Konzerns um weitere 20 Jahre verlängern soll, vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen. Das Bundeskartellamt hatte beanstandet, daß damit billigere Stromanbieter aus den benachbarten Niederlanden ausgeschlossen und Wettbewerbsregeln der Europäischen Union verletzt würden. Daraufhin hatte RWE Energie von sich aus die EG-Kommission angerufen, um feststellen zu lassen, daß der Vertrag nicht gegen europäisches Recht verstoße. Nach über einjährigem Zögern hat die Kommission jetzt dem Stromversorger einen umfangreichen Katalog von Fragen betriebswirtschaftlicher Natur zugeleitet. Sie will am Beispiel Kleves offenbar ein Musterverfahren für ähnlich gelagerte Fälle durchführen, obwohl sich die Stadt inzwischen entschlossen hat, den Konzessionsvertrag mit RWE Energie doch nicht zu verlängern (Welt, 18.7.; FAZ, 10.7.; siehe auch 930414 u. 940407).

Der Rheinische Merkur (22.7.) bemerkte dazu: "Die EU-Kommission will an Kleve ein Exempel für ganz Deutschland statuieren. Die Versorgungsmonopole der E-Werke sollen beendet und allen Städten soll erlaubt werden, künftig aus mehreren Angeboten von Stromlieferverträgen auszuwählen.... Allen Stromversorgern ist inzwischen klar, daß eine gemäßigte Konkurrenz aus dem Ausland nicht mehr zu verhindern ist. Gegen den vereinten Druck des Bundeskartellamts, der Bundesregierung und der EU-Kommission sind sie machtlos."

Alu-Werk will Strom aus der Schweiz beziehen

Die Firma Alusingen GmbH in Singen hat beim baden-württembergischen Landeskartellamt ein Mißbrauchsverfahren gegen den regionalen Stromlieferanten Kraftwerk Laufenburg AG (KWL) beantragt. Der Aluminiumverarbeiter möchte Strom von seiner Schweizer Muttergesellschaft beziehen und müßte dafür etwa hundert Kilometer Leitungstrasse der KWL in Anspruch nehmen. KWL hat sich nach anfänglicher Weigerung zur Durchleitung bereiterklärt, dafür aber einen Preis verlangt, der den an sich billigeren Strom aus der Schweiz noch um 0,1 Pfennig je Kilowattstunde teurer machen würde als den bisherigen Strom von KWL. Die Stuttgarter Kartellbehörde steht damit vor der diffizilen Aufgabe, über die Angemessenheit eines Durchleitungsentgelts für fremden Strom zu befinden (Handelsblatt, 20.7.).