April 1994

940406

ENERGIE-CHRONIK


Kartellamt untersagt Demarkationsvertrag zwischen Ruhrgas und Thyssengas

Das Bundeskartellamt hat erstmals unter Berufung auf europäisches Recht ein Gebietsmonopol in der Energiewirtschaft aufgebrochen. In einem von drei Musterverfahren hat es jetzt den Demarkationsvertrag zwischen Ruhrgas und Thyssengas untersagt, in dem die beiden Unternehmen eine gegenseitige Abgrenzung ihrer Versorgungsgebiete und eine gemeinschaftliche Belieferung von vier großen Stadtwerken vereinbart hatten. Nach Auffassung der Behörde verstößt der Vertrag gegen das europäische Kartellverbot in Artikel 85 EWG-Vertrag. Als weitere Musterverfahren betrachtet das Kartellamt den Streit um den Konzessionsvertrag der RWE Energie mit der Stadt Kleve, der inzwischen bei der Europäischen Kommission zur Entscheidung ansteht, sowie die strittige Durchleitung von Gas der BASF-Tochter WIEH durchs Netz der ostdeutschen VNG, zu der bis Jahresende eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwartet wird (SZ, 21.4.; FAZ, 21.4.; siehe auch 930209, 930414 u. 930605).