April 1994

940402

ENERGIE-CHRONIK


Diskussion um Entsorgungsnachweis für Kernkraftwerke

Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) stellte bei der Verabschiedung des Artikelgesetzes zur Finanzierung der Steinkohleverstromung und zur Änderung des Atomgesetzes (940401)durch den Bundestag am 29.4. nochmals klar, daß der Entsorgungsnachweis für Kernkraftwerke weiterhin an die Errichtung eines Endlagers gebunden bleibt. Am 16.4. hatte die Hannoversche Allgemeine ein Gespräch mit dem energiepolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Heinrich Seesing, dahingehend interpretiert, daß die Koalition künftig auch die langfristige Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente als Entsorgungsnachweis anerkennen wolle. Seesing hatte in dem Gespräch allerdings nur darauf hingewiesen, daß die hochradioaktiven Abfälle in jedem Falle für etwa 30 bis 40 Jahre oberirdisch zwischengelagert werden müssen, bis ihre Wärmeentwicklung deutlich nachgelassen hat, und daß man deshalb mit dem Bau des Endlagers Gorleben noch Zeit habe.

In einem dem Artikelgesetz beigefügten Ausschußbericht stellte der Bundestag vor diesem Hintergrund klar: "Der Entsorgungsweg über die direkte Endlagerung erfordert neben dem Nachweis ausreichender Zwischenlagermöglichkeiten auch Fortschritte bei der Realisierung von Endlagern, wie dies bereits die Regierungschefs von Bund und Ländern in den Entsorgungsvorsorgegrundsätzen vom März 1980 festgeschrieben haben."