Juli 1992

920712

ENERGIE-CHRONIK


Bundeskartellamt will Gasdurchleitung erzwingen

Die Auseinandersetzungen um die Erdgaslieferungen in Ostdeutschland (920218) zwischen der Verbundnetz Gas AG (VNG) und der Wintershall Erdgas Handelshaus GmbH (WIEH) haben sich verschärft. Das Bundeskartellamt will die VNG nunmehr zwingen, das eigene Leitungsnetz auch anderen Gasversorgungsunternehmen sowie Gasverbrauchern zur Verfügung zu stellen. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes "sei es nach dem Wettbewerbsgesetz Mißbrauch von Marktmacht, wenn ein Versorger einen anderen unbillig behindert, indem es die Durchleitung von Strom und Gas zu angemessenen Bedingungen behindert", faßt die Frankfurter Allgemeine (2.7.) die Position des Wettbewerbshüters zusammen. Die VNG ihrerseits werde gegen einen entsprechenden Beschluß des Kartellamtes mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen.

Hintergrund des schwelenden Streites zwischen VNG und WIEH ist die Auseinandersetzung zwischen BASF und Ruhrgas AG, Mehrheitsaktionär der VNG, um den künftigen deutschen Gasmarkt. BASF will die marktbeherrschende Position der Ruhrgas brechen (SZ, 2.7.; FAZ, 2.7.; Handelsblatt, 2.7.; FR, 2.7.).