August 2019

190808

ENERGIE-CHRONIK


Keine Spur von Wettbewerb bei der zehnten Windkraft-Ausschreibung

Bei der zehnten Ausschreibung für Windkraftanlagen an Land ist "das Wettbewerbsniveau erneut deutlich gesunken", wie es die Bundesnetzagentur formulierte. Genauer gesagt: Es gab überhaupt keinen Wettbewerb, und tiefer kann das Niveau nicht mehr sinken. Der durchschnittliche Zuschlagswert entsprach nämlich genau dem zulässigen Höchstwert für die Gebote, der mit 6,20 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt war.

Wie die Bundesnetzagentur am 8. August mitteilte, konnten von den ausgeschriebenen 650 MW nur 208 MW vergeben werden, weil die Nachfrage zu gering war, um mehr als ein schwaches Drittel der angebotenen Menge abzudecken. Damit war die Ausschreibung so stark unterzeichnet wie noch nie, seitdem im Mai 2018 bei der fünften Ausschreibung der Umfang der Gebote erstmals geringer war als die angebotene Menge (180515).

Von 32 Zuschlägen entfielen 31 auf 6,20 Cent/kWh und einer auf 6,19 Cent/kWh

Weil die Unterzeichnung inzwischen der Normalfall geworden ist, bestand für die insgesamt 32 zugelassenen Bieter – einer wurde wegen Formfehlern ausgeschlossen – nicht der geringste Anreiz, Angebote unterhalb des zulässigen Höchstwerts einzureichen. Wie es in der Mitteilung der Bundesnetzagentur heißt, haben alle "ausschließlich Gebote zu 6,20 ct/kWh und 6,19 ct/kWh" abgegeben. Da der durchschnittliche Zuschlagswert mit 6,20 Cent pro Kilowattstunde angegeben wird, kann aber nur ein einziger Bieter auf die Idee gekommen sein, sich durch den minimalen Abschlag von einem Zehntel Cent einen Vorteil zu sichern, falls doch nicht alle Höchstpreis-Angebote zum Zuge kommen sollten.

Bemerkenswert ist noch, dass kein einziger Bieter die Sonderbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften in Anspruch nehmen wollte, auf die bei den ersten Ausschreibungen bis zu 99 Prozent der Zuschläge enfielen (171112). Offenbar ist diese Rechtskonstruktion uninteressant geworden, nachdem die Mißbrauchsmöglichkeiten beseitigt wurden (180609). Regional betrachtet verteilten sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen (mit jeweils 8 Zuschlägen), Niedersachsen (5) und Thüringen (4).

 

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