April 2019

190407

ENERGIE-CHRONIK


Kein einziger Windkraft-Bieter bei der dritten "technologieneutralen" Ausschreibung

Bei der dritten gemeinsamen Ausschreibung für Windkraft- und Solaranlagen, welche die Bundesnetzagentur zum 1. April durchführte, entfielen zum dritten Male sämtliche Gebote auf Solarprojekte. Das lag dieses Mal schon daran, dass sich kein einziger Windkraft-Bieter mehr beteiligte. Dagegen waren bei der ersten dieser "technologieneutralen" Ausschreibungen noch 18 Windkraft-Projekte gegen die kostengünstigere Photovoltaik angetreten, ohne einen Zuschlag zu bekommen (180401). In der zweiten Runde hatte sich immerhin noch ein Windkraft-Bieter an dem aussichtslosen Rennen beteiligt (181111).

Wie die Bundesnetzagentur am 18. April mitteilte, wurden 109 Gebote ausschließlich für Solaranlagen im Umfang von 719,6 MW eingereicht. Damit war die ausgeschriebene Menge von 200 MW um mehr als das Dreifache überzeichnet. Den Zuschlag bekamen 19 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 25,5 MW. Die Höhe der Förderung lag zwischen 4,50 Cent/kWh und 6,10 Cent/kWh (Vorrunde 4,65 bis 5,79 Cent/kWh). Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrug 5,66 Cent/kWh. Gegenüber der Vorrunde im November 2018 (5,27 Cent/kWh) ist er damit um 0,39 Cent/kWh angestiegen.

Regional betrachtet verteilten sich die Zuschläge auf fünf Bundesländer: Sachsen-Anhalt (59 MW) und Brandenburg (59 MW) mit jeweils fünf erfolgreichen Geboten sowie Schleswig-Holstein (48 MW) und Hessen (10 MW) mit je drei Geboten. Die verbleibenden zwei Zuschläge (33 MW) gingen nach Mecklenburg-Vorpommern.

Förderbedarf steigt mit der ausgeschriebenen Leistung

Zunächst schien die Windkraft bei dieser dritten "technologieneutralen" Ausschreibung wieder bessere Chancen zu haben, denn bei den beiden letzten separaten Ausschreibungen für Wind- und Solaranlagen war der Förderbedarf für Solarstrom auf 6,59 Cent/kWh angestiegen. Er war damit sogar um 0,86 Cent höher als für Windstrom (190314). Der tatsächlich erreichte Durchschnittswert betrug jetzt aber nur 5,66 Cent/kWh und lag damit wieder deutlich unter dem Förderbedarf für Windstrom.

Die Erklärung für dieses Wiederabsinken der Solarstromförderung dürfte sein, dass die bei den Auktionen erzielbaren Förderhöhen vom ausgeschriebenen Volumen abhängen: Bei der letzten separaten Ausschreibung für Solarenergie war die ausgeschriebene Leistung mit 500 MW mehr als doppelt so groß wie bei der jetzigen "technologieneutralen" Auktion. Es handelte sich um die erste von insgesamt neun Auktionen, die gemäß § 28 Abs. 2 EEG bis Ende 2021 zusätzlich durchgeführt werden und die jeweils einen Umfang von 300 bis 500 MW haben. Das ist zwei- bis dreimal so viel wie bei den anderen Solarausschreibungen, die im EEG bis Ende 2021 vorgesehen sind. Dieser Mengeneffekt dürfte sich deshalb noch etliche Male wiederholen und die bei den Auktionen erzielten Ergebnisse nur bedingt vergleichbar machen (181103).

Von Brüssel erzwungene Pflichtübung muss noch dreimal absolviert werden

Die gemeinsamen Ausschreibungen für Wind- und Solaranlagen, die das EEG 2017 in § 39i vorschreibt, sind eine Konzession an die 2014 in Kraft getretenen EU-"Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014 - 2020". Diese sehen Ausschreibungen für jeweils eine bestimmte Technologie nur noch als Ausnahme vor, die begründet werden muss, um aus Brüssel die beihilferechtliche Genehmigung zu erhalten. Es handelt sich um eine überaus fragwürdige Änderung, die in Deutschland bei Wind- und Solarstromerzeugern gleichermaßen auf Ablehnung stößt und auch von der Politik nur widerstrebend akzeptiert wurde (siehe Hintergrund, April 2018). Aufgrund der Ausführungsverordnung zu dieser EU-Richtlinie, die das Bundeswirtschaftsministerium im August 2017 erlassen hat, muss die Bundesnetzagentur in den Jahren 2018 bis 2020 jährlich zweimal solche gemeinsamen Ausschreibungen für Wind- und Solaranlagen durchführen. Sie finden am 1. April und 1. November statt und haben jeweils einen Umfang von 200 Megawatt. Es sind jetzt also noch drei solcher Pflichtveranstaltungen mit insgesamt 600 MW durchzuführen, die im Endergebnis möglicherweise alle zu reinen Solarausschreibungen werden.

Weiterhin nur geringes Interesse an Biomasse-Ausschreibung

In der Ausschreibung für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. April 2019 wurden 20 Gebote mit einem Volumen von 27 MW für ein verfügbares Volumen von 133 MW eingereicht. Damit war die dritte Ausschreibung noch stärker unterzeichnet als ihre beiden Vorgängerinnen aus den Jahren 2017 (170912) und 2028 (180912). Zuschläge konnten für insgesamt 18 Gebote mit einem Volumen von 25 MW erteilt werden. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 9,53 Cent/kWh und 16,56 Cent/kWh. Im mengengewichteten Durchschnitt waren es 12,34 Cent/kWh. Nur zwei der Zuschläge im Umfang von 3 MW betrafen den Bau von Neuanlagen. Alle anderen Projekte betrafen Bestandsanlagen. Gemäß § 39f EEG dürfen auch diese sich an Ausschreibungen beteiligen, wenn der bisherige Zahlungsanspruch für höchstens noch acht Jahre besteht.

Links (intern)