Januar 2018

180104

ENERGIE-CHRONIK


Union und SPD beerdigen offiziell ihr bisheriges Klimaziel für 2020

Union und SPD einigten sich am 13. Januar auf ein 28 Seiten umfassendes Papier als Grundlage für Verhandlungen über eine Fortsetzung der Großen Koalition (171104). Innerhalb der SPD stieß das Ergebnis auf heftige Kritik. Trotzdem billigte ein Sonderparteitag in Bonn am 21. Januar mit knapper Mehrheit die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen.

Die Sondierungsgespräche hatten am 7. Januar begonnen. Schon am folgenden Tag einigten sich beide Seiten darauf, das längst illusorisch gewordene Klimaschutzziel aus dem alten Koalitionsvertrag vom November 2013 nun auch offiziell zu beerdigen. Damals hatten sie vereinbart, die nationalen Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern (131101). Die schwarz-rote Bundesregierung tat bis zuletzt so, als ob dieses Ziel mit der von ihr betriebenen Politik zu erreichen sei. Tatsächlich konnte man bestenfalls eine Minderung um 33 Prozent erwarten. Das wären gerade mal sechs Prozentpunkte mehr gegenüber dem Stand von 2009 (161206). Wahrscheinlich ist das Ergebnis aber noch schlechter: Wie aus neuesten Zahlen des Umweltbundesamtes hervorgeht, sind die CO2-Emissionen in den Jahren 2015 und 2016 sogar wieder gestiegen (180105).

Gesetz soll Erreichung längerfristiger Klimaziele sichern

"Die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 wollen wir so schnell wie möglich schließen", heißt es nun in dem Sondierungspapier (siehe Wortlaut). "Das Minderungsziel 2030 wollen wir auf jeden Fall erreichen. Die soll unter Beachtung des Zieldreiecks Versorgungssicherheit, Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit sowie ohne Strukturbrüche realisiert werden." Die Voraussetzungen dafür soll ein Gesetz schaffen, das bis 2019 verabschiedet wird.

Offen bleibt dabei, welche konkreten Maßnahmen dieses Gesetz enthalten soll. Ergiebige Möglichkeiten zur CO2-Minderung gibt es praktisch nur in den Bereichen Energiewirtschaft und Verkehr. Kraftwerke kommen in dem Papier aber nicht vor, schon gar nicht die Stillegung von Kohlekraftwerken. Im Bereich Verkehr ist nur vage die Rede von "der Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenverkehrs" sowie von "effizienteren und sauberen Verbrennungsmotoren inklusive Nachrüstungen".

Auch das Minderungsziel für den Nicht-ETS-Sektor ist illusorisch

Übrigens sieht es so aus, als ob Deutschland auch eine spezielle Minderungsverpflichtung nicht erfüllen könne, die mit dem 2009 beschlossenen EU-Klimapaket in Kraft trat: Demnach müßte es jene CO2-Emissionen, die nicht vom Europäischen Emissionshandelssystem (ETS) erfaßt werden – hierbei geht es vor allem um den Verkehr – bis 2020 gegenüber dem Stand von 2005 um 14 Prozent senken (090614). Die Erreichung dieses Ziels ist ebenfalls sehr unwahrscheinlich. Im Umweltministerium plant man deshalb bereits, Emissionsrechte von anderen Mitgliedstaaten wie Bulgarien oder Polen zu kaufen, denen im Zuge der EU-Lastenteilung durch die sogenannte "Effort-Sharing-Decision" ein Zuwachs ihres nicht vom Emissionshandel erfaßten CO2-Ausstoßes um bis zu 20 Prozent zugestanden wurde.

Zusätzliche Ausschreibungen für Windkraft- und Solaranlagen

Der Anteil der Erneuerbaren am Energieverbrauch, der in der alten Koalitionsvereinbarung mit 55 bis 60 Prozent bis 2035 angesetzt wurde, soll gemäß dem Sondierungspapier nun bis 2030 "etwa 65 Prozent" erreichen. Er müsse deutlich erhöht werden, heißt es. In den Jahren 2019 und 2020 werde deshalb das im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegte Ausschreibungsvolumen durch Sonderausschreibungen ergänzt, die mit acht bis zehn Millionen Tonnen zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen würden. Konkret sollen Sonderausschreibungen im Umfang von jeweils vier Gigawatt für landgestützte Windkraft- und Solaranlagen erfolgen sowie "ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden".

 

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