März 2017

170301

ENERGIE-CHRONIK


Bundestag beschließt neues Gesetz zur Suche nach Endlager-Standort

Der Bundestag verabschiedete am 23. März das neue Standortauswahlgesetz für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Es ist im wesentlichen mit dem Gesetzentwurf identisch, den das schwarz-rote Kabinett im Dezember 2016 verabschiedete (161203). Es basiert nun aber auf einem gemeinsamen Entwurf, den Union, SPD und Grüne Anfang März ins Parlament eingebracht hatten. Am 31. März stimmte ihm auch der Bundesrat zu. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündigung in Kraft treten.

Linke stimmt wegen Einbeziehung von Gorleben nicht zu

Wie beim Vorgänger-Gesetz (130601) wird damit die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle von einem parteiübergreifenden Konsens unter Einschluß der Grünen getragen. Die im Dezember beschlossene Neuregelung der KKW-Entsorgung kam ebenfalls durch eine schwarz-rot-grüne Kooperation zustande (161202). Die Fraktion der Linken war dagegen auch dieses Mal nicht mit von der Partie. Sie begründete ihre Ablehnung der Gesetzesvorlage hauptsächlich damit, daß der Standort Gorleben nicht von vornherein ausgeschlossen wird.

Atommüll soll eine Million Jahre sicher lagern und 500 Jahre rückholbar sein

Nach § 1 soll das Gesetz für den Zeitraum von einer Million Jahren "die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle" gewährleisten. Nach § 26 soll ferner 500 Jahre lang die Rückholbarkeit der Abfälle möglich sein. Wieweit das realistisch ist, läßt sich naturgemäß schwer beurteilen. Den Bau, die Befüllung und den Verschluß des Endlagers dürften viele Zeitgenossen ebenfalls nicht mehr erleben, denn die Festlegung des Standortes wird "für das Jahr 2031 angestrebt". Bis zur Fertigstellung wird der hochradioaktive Müll in den dezentralen Zwischenlagern verbleiben müssen, die an zwölf Kernkraftwerken angelegt wurden (040101), sowie in den drei zentralen Zwischenlagern Gorleben, Lubmin und Ahaus (siehe Link-Liste).

CSU akzeptiert Granit als Wirtsgestein – Grüne verzichten auf Ausklammerung von Gorleben

Formal geht das Gesetz von einer "weißen Landkarte" aus. Nach § 1 Abs. 3 kommen grundsätzlich "die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Betracht". Theoretisch verfügen die meisten Bundesländer in mehr oder minder großem Umfang über solche geologischen Voraussetzungen und kämen somit als Endlager-Standort in Frage. In der Praxis bietet allerdings Niedersachsen mit seinen Salz- und Tonsteinformationen die meisten Möglichkeiten. Die Lagerung in Granit käme hauptsächlich in Bayern oder Sachsen in Betracht.

Im schwarz-roten Regierungsentwurf war von Granit als möglichem Wirtsgestein noch nicht die Rede. Die CSU und die bayerische Landesregierung mußten sich aber zu dieser Konzession bereitfinden, weil sonst die Grünen schwerlich bereit gewesen, den § 36 zu akzeptieren. Ihm zufolge wird der Salzstock Gorleben "wie jeder andere in Betracht kommende Standort gemäß den nach §§ 22 bis 26 festgelegten Kriterien und Anforderungen in das Standortauswahlverfahren einbezogen".

Während der nun beginnenden Suche wird das in Gorleben geschaffene "Erkundungsbergwerk" solange offengehalten, bis eine Entscheidung darüber vorliegt, ob es Standorte mit besser geeigneten geologischen Bedingungen gibt. Bei der vergleichenden Bewertung der möglichen Standorte darf nicht berücksichtigt werden, daß in Gorleben bereits "Erkenntnisse aus der bisherigen Erkundung vorliegen" und bereits "Infrastruktur für die Erkundung geschaffen" wurde – mit dieser gewundenen Formulierung umschreibt der Gesetzgeber die Tatsache, daß es sich bei dem "Erkundungsbergwerk" um ein weitgehend fertiggestelltes Endlager handelt.

"Informationsplattform" und neue Gremien sollen Beteiligung der Öffentlichkeit sichern

Dem Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein eigener Gesetzesteil mit insgesamt zwölf Paragraphen gewidmet: Dazu gehört gemäß § 6 eine "Informationsplattform", die von dem neuen "Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit" einzurichten ist, das in Verbindung mit dem ersten Standortsuchgesetz geschaffen wurde (130601). Gemäß § 8 wird das Standortauswahlverfahren von einem "pluralistisch zusammengesetzten Nationalen Begleitgremium" überwacht, dessen 18 Mitglieder zu zwei Dritteln vom Parlament und zu einem Drittel von der Regierung ernannt werden. Als neue Gremien zur Beteiligung der Öffentlichkeit gibt es ferner eine "Fachkonferenz Teilgebiet" (§ 9), "Regionalkonferenzen" (§ 10) und eine "Fachkonferenz Rat der Regionen" (§ 11).

CSU hofft auf erneute Entscheidung für Gorleben

In der Debatte unterstrich der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein nochmals, daß aus seiner Sicht eine Lagerung in Granitgestein "nur die zweitbeste Möglichkeit" sein könne, "weil dieses Gestein zerklüftet ist und keinen Sinn macht". Seine Partei habe in dieser Hinsicht "eine Kröte schlucken" müssen. Trotz der nunmehr dekretierten "weißen Landkarte" sei er aber zuversichtlich, was den Ausgang der Standortsuche angehe: "Wenn wir das Verfahren so durchführen, wie wir es jetzt vorhaben, dann wird Gorleben nicht unwahrscheinlicher, sondern wahrscheinlicher." Die SPD-Abgeordnete Hiltrud Lotze vertrat die entgegengesetzte Meinung, daß Gorleben nicht geeignet sei und "im Verfahren sehr frühzeitig ausscheiden wird".

Linke zieht Vergleich mit Auto, in dem der Zündschlüssel steckt

Demgegenüber hielt es die Linken-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter für "eine Art Erbsünde" des Gesetzes, daß es Gorleben nicht von vornherein ausklammert. Sie erinnerte an die jahrzehntelangen heftigen Auseinandersetzungen um diesen Endlager-Standort, die überhaupt erst dazu geführt haben, daß nunmehr die Standort-Bestimmung neu aufgerollt und nicht mehr nach politischer Opportunität entschieden werden soll: "Gorleben steht für eine große Wunde, falsche Entscheidungen, Manipulationen, Unwahrheiten und Polizeiprügel." Die Einbeziehung dieses Standorts in die Suche erinnere an ein Auto, das mit Zündschlüssel fahrbereit stehen gelassen wird und so zum Diebstahl einlädt: "Wenn Gorleben nicht ausgeklammert wird, ist das Verleitung zur Lagerung von Atommüll in einem nicht geeigneten Lager."

Irrweg der Atomstromproduktion hinterläßt Ewigkeitslasten

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verwies darauf, daß der genannte Zeitraum von einer Million Jahren – der quasi nur als Chiffre für Ewigkeitslasten dient – mehr als 30.000 Generationen umfasse. Demgegenüber seien seit Christi Geburt gerade mal 6.000 Generationen vergangen. "Alle dies Zahlen zeigen nochmals überdeutlich, welch ein Irrweg die Nutzung der Atomenergie gewesen ist", erklärte sie unter dem Beifall von SPD, Grünen und Linken.

 

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