Mai 2016

160503

ENERGIE-CHRONIK


Brüssel genehmigt Abwrackprämie für Braunkohle-Kraftwerke

Die EU-Kommission sieht in der geplanten Abwrack-Prämie für acht deutsche Braunkohle-Kraftwerksblöcke keine verbotene Beihilfe. Wie sie am 27. Mai mitteilte, gelangte sie zu dem Schluß, "daß diese Maßnahme die umweltpolitischen Ziele der Gemeinschaft fördert, da sie Deutschland hilft, sein CO2-Minderungsziel zu erreichen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen".

Die Kommission akzeptiert damit jene Argumentation, die sich die Bundesregierung zurechtgelegt hat, um die Vergütungen für die Kraftwerksbetreiber RWE, Vattenfall und Mibrag auf europäischer Ebene zu rechtfertigen. Für den innenpolitischen Gebrauch werden die Vergütungen dagegen mit der angeblichen Notwendigkeit begründet, die acht Braunkohle-Blöcke nach der Abschaltung noch vier Jahre lang in "Sicherheitsbereitschaft" halten zu müssen, um eine zusätzliche Absicherung der Stromversorgung "für länger andauernde und mit einer gewissen Vorlaufzeit vorhersehbare Extremsituationen" zu erreichen. Die Große Koalition will so die an die Betreiber zu zahlenden Vergütungen als netztechnisch sinnvolle Maßnahme erscheinen lassen, damit sie über die Netzentgelte auf die Stromrechnungen abgewälzt werden können.

Die Kommission ging in ihrer Entscheidung nicht darauf ein, ob es überhaupt einen Bedarf für die die sogenannte Sicherheitsbereitschaft gibt. Sie beschränkte sich auf die Feststellung, "daß die Maßnahme Deutschland bei der Verwirklichung seines Emissionsziels voranbringt". Ferner befand sie, daß durch die Höhe der Vergütungen für die drei Kraftwerksbetreiber diesen "kein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschafft wird". Die Vergütungen seien im wesentlichen als Ausgleich für die Gewinne zu sehen, die den Betreibern in den vier Jahren entgehen, in denen sie die Kraftwerke als "Sicherheitsbereitschaft" vorhalten müssen, ohne sie weiter betreiben zu dürfen.

Zwischen "Sicherheitsbereitschaft" und Einsatzbereitschaft würden elf Tage vergehen

Die Abwrackprämie ist Bestandteil des sogenannten Strommarktgesetzes, das insgesamt elf energiewirtschaftlich relevante Gesetze und Verordnungen ändert, bisher aber noch nicht über die erste Lesung im Bundestag hinausgekommen ist (151103). Unter anderem wird dadurch dem Energiewirtschaftsgesetz ein neuer § 13g zur "Stillegung von Braunkohlekraftwerken" eingefügt. Demnach sind folgende Braunkohle-Blöcke bis zu den genannten Terminen abzuschalten:

Diese acht Blöcke stehen jeweils ab dem genannten Kalendertag bis zu ihrer endgültigen Stilllegung ausschließlich für eventuelle Anforderungen durch die Übertragungsnetzbetreiber zur Verfügung. Während dieser "Sicherheitsbereitschaft" müssen sie "bei einer Vorwarnung durch den zuständigen Betreiber eines Übertragungsnetzes innerhalb von 240 Stunden betriebsbereit sein" und "nach Herstellung ihrer Betriebsbereitschaft ab Anforderung durch den zuständigen Betreiber eines Übertragungsnetzes innerhalb von 11 Stunden auf Mindestteilleistung und innerhalb von weiteren 13 Stunden auf Nettonennleistung angefahren werden können" . – Es würde also rund elf Tage dauern, bis sie tatsächlich einsatzfähig wären, um einem akuten Mangel an Erzeugungskapazitäten abzuhelfen.

Abwrack-Prämie belastet Strompreise mit 1,6 Milliarden Euro

Die Kosten der Abwrack-Prämie werden mit rund 1,6 Milliarden Euro beziffert. Im Schnitt will die Bundesregierung in jedem der sieben Jahre von 2016 bis 2023, die zwischen der Abschaltung des ersten Kraftwerks und der definitiven Stillegung der letzten drei Blöcke liegen, 230 Millionen Euro an Vergütungen bereitstellen. Diese werden dann über die Netzentgelte auf die Strompreise abgewälzt.

 

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