Januar 2016

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ENERGIE-CHRONIK


 

 

Die reine Elektroheizung hatte 2014 bei neuen Wohnungen nur noch einen Anteil von 0,6 Prozent gegenüber 2,9 Prozent beim gesamten Wohnungsbestand. Sie ist also auf dem Rückzug. Zugleich werden aber immer mehr Neubau-Wohnungen mit Elektro-Wärmepumpen ausgestattet. Insgesamt erhöht sich so der Anteil des Stroms bei der Beheizung von Wohnungen.

Neue Situation bei Heizstrom: Der Wechsel ist möglich und lohnt sich

Die rund zwei Millionen Heizstrom-Kunden sind inzwischen nicht mehr "Gefangene" ihres Grundversorgers, sondern können problemlos zu anderen und günstigeren Anbietern wechseln. Nach Angaben des Tarifvergleichers Verivox können sie mittlerweile zwischen durchschnittlich 25 Anbietern pro Postleitzahlgebiet wählen. Das seien doppelt so viele wie vor einem Jahr. Mit dem zunehmenden Wettbewerb wüchsen auch die Preisunterschiede zwischen den Versorgern. Bei Speicherheizungen betrage das Gefälle zwischen Grundversorgung und günstigstem Tarif derzeit durchschnittlich 413 Euro, während es vor einem Jahr erst 302 Euro waren. Bei Wärmepumpenstrom seien es durchschnittlich 414 Euro gegenüber 322 Euro vor einem Jahr.

Noch vor drei bis vier Jahren gab es für Heizstrom-Kunden praktisch keine Wechselmöglichkeit. Der Tarifvergleicher Verivox teilte damals Interessenten mit, daß ihm leider kein einziger überregionaler Stromanbieter bekannt sei, der verbilligten Heizstrom im Tarif habe. Ersatzweise bot er eine "Vorregistrierung" an, falls ein solcher Tarif verfügbar sein würde (siehe Hintergrund März 2012).

Mit der integrierten Stromversorgung entfielen die ökonomischen Voraussetzungen des "Schwachlast"-Tarifs

Diese unerfreuliche Situation war im wesentlichen auf die Liberalisierung des Strommarktes zurückzuführen, da die herkömmlichen "Schwachlast"-Tarife auf der integrierten Stromversorgung aufbauten und mit dieser ihre ökonomische Fundierung verloren hatten. Hinzu kam der Feldzug gegen elektrische Nachtspeicherheizungen, der fast zu einem Verbot dieser Stromanwendung geführt hätte (081212), bevor sie als sinnvolles Instrument zur Verwertung überschüssigen Stroms aus Wind- und Solarenergie neu entdeckt wurde (siehe Hintergrund November 2011).

Es war mehr ein Gnadenakt, wenn die Grundversorger weiterhin Heizstrom anboten – wohl auch mit Rücksicht auf die zahlreichen Kunden, die sie einst zur Anschaffung von Nachtspeicherheizungen und Zweitarifzählern überredet hatten. Der Gesetzgeber hatte ebenfalls ein Einsehen mit den Opfern des liberalisierten Marktes, indem er bis Ende 2006 nur den halben Satz der Stromsteuer berechnete, sofern die Nachtspeicherheizungen vor April 1999 installiert worden waren. Diese Vergünstigung lief nun aus. Zusätzlich trat am 1. Juli 2007 die Bundestarifordnung Elektrizität außer Kraft, die bis dahin in § 9 die Stromversorger verpflichtete, neben dem Normaltarif auch einen Schwachlast-Tarif anzubieten. Heizstrom wurde so zu einem unattraktiven Nischen-Angebot, das für die Kunden zu teuer und für die Lieferanten zu wenig rentierlich war. Unter dem fehlenden Wettbewerb und den relativ hohen Preisen litten zugleich die Betreiber von Wärmepumpen, obwohl diese Art der Heizung – ganz anders als die Nachtspeicherheizung – über ein ausgesprochen positives Image verfügte.

Bundeskartellamt schöpfte überhöhte Profite ab, konnte aber die Rahmenbedingungen nicht ändern

Da es keine Wechselmöglichkeiten gab, lag es für die Heizstrom-Anbieter nahe, ihre "gefangenen" Kunden noch mehr zu schröpfen, als zur Erzielung einer auskömmlichen Rendite erforderlich gewesen wäre. Schließlich wurde die absolute Schmerzschwelle erst beim Normaltarif erreicht. Das Bundeskartellamt hegte jedenfalls diesen Verdacht, als es im September 2009 die Preisgestaltung von 25 Unternehmen unter die Lupe nahm (090913). Ein Jahr später konnte es vermelden, daß 13 Versorger insgesamt 530.000 Kunden Rückzahlungen im Umfang von insgesamt 27,2 Millionen Euro leisten würden. Eine Reihe weiterer Heizstromversorger verpflichteten sich zu "marktöffnenden Maßnahmen" (100911). Nur die Darmstädter Entega wollte nicht klein beigeben. Die Kartellbehörde verdonnerte sie deshalb im März 2012 zur Rückzahlung von fünf Millionen Euro (120311). Am Ende einigte man sich auf die Hälfte dieser Summe, um das Verfahren endlich zum Abschluß zu bringen (151112).

Diese Kartellverfahren waren insoweit berechtigt und sinnvoll, als sie Gewinne abzuschöpfen versuchten, die es ohne die faktische Monopolsituation nicht gegeben hätte. Sie stützten sich dabei auf einen Kostenvergleich mit Anbietern, die woanders unter ähnlichen Bedingungen weniger kassierten. Sie änderten aber nichts an den Rahmenbedingungen des liberalisierten Strommarktes , die "Schwachlast"-Angeboten weitgehend die Grundlage entzogen hatten. Es gab eben keine integrierten Stromversorger mehr, die den Vorteil einer über 24 Stunden gleichbleibend hohen Kohle- und Atomstromerzeugung über ihre Vertriebe an die Verbraucher weiterreichen konnten. Außerdem veränderte sich die herkömmliche Unterscheidung zwischen Grund-, Mittel- und Spitzenlast durch die zunehmende Einspeisung aus den fluktuierenden Energiequellen Wind- und Solarstrom.

Es dauerte bis 2013, ehe die Heizstrom-Monopole sichtbar zu bröckeln begannen

Erst vor drei bis vier Jahren verbesserte sich allmählich die Situation. Unter der Überschrift "Das Monopol bröckelt" berichtete die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift "Finanztest" im Februar 2013: "Die ersten Haushalte, die mit Strom heizen, können jetzt den Anbieter wechseln und sparen. Es gibt überregionale Tarife." Allerdings sei das Angebot insgesamt noch mager und meistens regional beschränkt. Nur zwei Anbieter hätten deutschlandweit gültige Tarife. Nach Online-Vergleichen für Heizstrom-Tarife suche man noch immer vergebens.

Im Oktober 2015 widmete sich "Finanztest" erneut diesem Thema und kam unter der Überschrift "Wechseln bringt bis zu 500 Euro" zu einem erfreulicheren Befund: Es gab nun sechs bundesweit und 31 regional tätige Heizstrom-Anbieter mit Internet-Angeboten für Zweitarif-Zähler. Am günstigsten waren oft E wie einfach, Evita und GGEW. Weitere sechs Unternehmen waren ebenfalls bereit, deutschlandweit zu liefern, nannten aber ihre Preise nur auf Anfrage. Wer über separate Zähler für Normal- und Heizstrom verfügte, konnte durch einen Wechsel sogar bis zu 650 Euro jährlich sparen. Einen Online-Vergleich für Heizstrom gab es bislang aber nur bei Verivox.

Seit 2011 müsse "unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen" via Netzentgelt honoriert werden

Kunden mit separatem Zähler für den Heizstromverbrauch konnten schon immer die günstigsten Angebote nutzen, ganz unabhängig davon, wie diese deklariert waren und wo sie ihren anderweitigen Strombedarf deckten. Daß es nun auch wieder alternative Angebote für Zweitarifzähler gibt, bei denen derselbe Stromlieferant stundenweise einen günstigeren Tarif gewährt, dürfte vor allem auf den 2011 eingefügten § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes zurückzuführen sein. Seitdem haben die Betreiber von Verteilernetzen den Lieferanten im Niederspannungsbereich ein reduziertes Netzentgelt zu berechnen, wenn ihnen die Steuerung von vollständig unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen gestattet wird, die über einen separaten Zählpunkt verfügen. Die zeitweilige Unterbrechung der Stromversorgung muß dabei für Lieferanten wie für Kunden "zumutbar" sein. Bei Zweitarifzählern für Heizstrom sind diese Bedingungen erfüllt bzw. werden vertraglich festgehalten. Der dadurch erzielte Preisvorteil kann an die Kunden weitergegeben werden.

Sicher haben aber auch die Aktivitäten des Bundeskartellamts dazu beigetragen, die Sensibilität der Heizstromanbieter und ihrer Konkurrenten für diesen nicht unbeträchtlichen Sektor der Stromnachfrage zu erhöhen. Ferner dürften die stark gesunkenen Großhandelspreise für Strom eine Rolle spielen, die von den Lieferanten nur in geringem Umfang an die Kleinverbraucher weitergegeben wurden (141005) und damit den Spielraum für attraktivere Heizstrom-Angebote boten.

 

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