Januar 2016

160101

ENERGIE-CHRONIK


 

 

"Die Einhaltung des Ausbaukorridors wird über die Ausschreibungsmenge bei Wind an Land gesteuert", heißt es in dem Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums zur geplanten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Diese Grafik soll die Vorgehensweise veranschaulichen – zum Entsetzen der Betreiber von landgestützten Windkraftanlagen, die befürchten, daß für sie bei der Verteilung des Ausbau-Kuchens nur noch Krümel abfallen könnten. Die Bundesregierung will diese Befürchtungen mit der Zusicherung entkräften, daß für Windkraftanlagen an Land eine jährliche Mindestausschreibungsmenge von 2.000 MW (brutto) vorgesehen werde.

Heftige Proteste gegen Deckelung des Erneuerbaren-Ausbaues

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, daß die erneuerbaren Energien bis 2025 einen Anteil zwischen 40 und 45 Prozent erreichen sollen (131101). Nach dem Eckpunktepapier, das vom Bundeswirtschaftsministerium zur geplanten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt wurde (160102), soll der Ausbau auf den "oberen Rand" dieses Korridors abzielen, also 45 Prozent betragen. Für Offshore-Windkraft und Photovoltaik enthält das Papier dabei konkrete Vorgaben, nicht aber für landgestützte Windkraftanlagen. Auf letztere würde somit nur noch der verbleibende Rest entfallen. In dem Eckpunktepapier ist auch ausdrücklich die Rede davon, daß die Einhaltung des Ausbaukorridors "über die Ausschreibungsmenge bei Wind an Land gesteuert" werden soll. Dies hat zu heftiger Kritik geführt. Auch außerhalb der unmittelbar betroffenen Windkraftbranche wird die Koalition nun aufgefordert, auf die Festlegung einer oberen Grenze für den Erneuerbaren-Ausbau zu verzichten.

"Das Zugpferd der Energiewende wird zum Lückenfüller degradiert"

"Die Eckpunkte für die anstehende Novelle des EEG sind geprägt von dem Geist, die Energiewende scheitern zu lassen", hieß es in einer Stellungnahme der Grünen vom 8. Dezember, die von allen neun Umweltministern der Partei sowie Parteivorstand und Fraktion unterzeichnet wurde. Der Windenergie an Land drohe damit sogar ein Rückgang, obwohl sie und die Photovoltaik mittlerweile am kostengünstigsten seien. Die Deckelung des Erneuerbaren-Anteils auf 45 Prozent des Bruttostromverbrauchs bis 2025 müsse deshalb unbedingt beseitigt werden. Generell solle auf eine strommengenbezogene Formel verzichtet werden. Schon 2014 habe die Große Koalition den Ausbau der Bioenergie völlig zum Erliegen gebracht und die Photovoltaik ausgebremst. Nun werde es auch beim Wind nur noch langsam vorangehen oder gar nicht mehr. Die Unklarheit hinsichtlich des künftigen Zubaues entziehe der Windbranche die Planungssicherheit. Das Zugpferd der Energiewende werde so zum Lückenfüller degradiert.

Ministerpräsidenten fordern weiterhin jährlich 2,5 Gigawatt Windkraft-Zubau an Land

Am 25. Januar wandten sich auch die Ministerpräsidenten der fünf norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie der Unternehmerverband Nordmetall und die Gewerkschaft IG Metall Küste gegen eine Begrenzung des Erneuerbaren-Ausbaues. Die im Koalitionsvertrag genannten 40 bis 45 Prozent dürften nicht "als Obergrenze mißverstanden" werden, hieß es in ihrem gemeinsamen "Wismarer Appell". Für die weitere technische Innovation und Kostendämpfung sei eine "ausreichende kritische Masse an Ausbauvolumina für die Windenergie an Land und auf See" unerläßlich. Die Windenergie an Land sei der kosteneffizienteste erneuerbare Energieträger. Das EEG 2014 nenne für sie einen Ausbaupfad von 2,5 Gigawatt pro Jahr (§ 3 EEG), auf den sich die Branche eingestellt habe. Dieser dürfe nicht abgesenkt werden. Insbesondere dürfe die Zubaumenge der Windenergie an Land nicht vom Zubau der Photovoltaik und der Windenergie auf See abhängig gemacht werden, wie dies die geplante EEG-Novellierung vorsieht. Bei Offshore-Windkraftanlagen halten die Ministerpräsidenten einen Zubau von jährlich mindestens 900 MW für erforderlich, während das Eckpunktepapier nur 800 MW vorsieht.

"Ausschreibungen sollen die Erneuerbaren insgesamt deckeln"

Die vorgesehene Ausbaugrenze für EEG-Strom führe zu einem Ausbremsen der erneuerbaren Energien und sei eine Bestandsgarantie für Kohlekraftwerke, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Bundesverbands Windenergie (BWE) vom 23. Januar. Beide Verbände halten die geplante Systemumstellung der Förderung auf Ausschreibungen für einen Fehler, der die Energiewende mit höheren Kosten und Risiken für Investoren belaste. "Mit den geplanten Ausschreibungen sollen die Erneuerbaren insgesamt gedeckelt und die Windkraft an Land hart ausgebremst werden", hieß es in dem Papier. "Bürgerenergie und andere kleine Akteure haben keine Chance mehr. Das gerade im Norden von den Bürgern getragene Engagement für eine erneuerbare Stromerzeugung wird so künftig verhindert."

 

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