Juli 2015

150715

ENERGIE-CHRONIK


Care-Energy kann sich der Anmeldung als Stromanbieter nicht länger entziehen

Mit mehr als zweijähriger Verzögerung hat Anfang Juli die Care-Energy Energiedienstleistungs Gmbh & Co KG ihre Anmeldung als Stromanbieter vollzogen. Zuvor waren Ihre Beschwerden gegen die von der Bundesnetzagentur verfügten Bußgeldbescheide (150315) vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgewiesen worden. Falls sie sich weiterhin geweigert hätte, die Tätigkeit als Stromanbieter offiziell anzuzeigen, wäre ein Zwangsgeld von 800.000 Euro fällig geworden.

Das unter der Marke "Care-Energy" agierende Firmengeflecht behauptet, es sei gar kein Stromanbieter, sondern ein "Energiedienstleister", der seine Kunden nicht mit Strom, sondern mit "Nutzenergie" versorge. Deshalb sei es weder zur Anzeige der Energiebelieferung nach § 5 des Energiewirtschaftsgesetzes noch zur Abführung der EEG-Umlage verpflichtet (siehe Hintergrund). Neuerdings argumentiert das Unternehmen auch damit, daß eine Firma namens EnUp AG, die bei der Bundesnetzagentur als Stromanbieter registriert ist, die Rolle des "exklusiven Vertragspartners" für die Belieferung von Stromkunden übernommen habe (150210).

Die Bundesnetzagentur sieht das freilich anders. Sie erließ im Juni 2013 einen ersten Bußgeldbescheid in Höhe von 40.000 Euro (130615, 141014). Im Dezember 2014 folgte ein zehnfach höheres Bußgeld von 400.000 Euro (141207). Zugleich drohte die Behörde mit einem auf 800.000 Euro verdoppelten Zwangsgeld, falls der Anzeigeverpflichtung nicht endlich nachgekommen würde (150210).

Das Unternehmen ist gegen sämtliche Bußgeldbescheide vor Gericht gezogen, hat damit aber nicht mehr als eine Verzögerung der Zahlung bewirkt. Auch die sukzessive Erhöhung des Zwangsgeldes wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf nicht beanstandet. Nach § 94 EnWG könnte die Regulierungsbehörde sogar ein Zwangsgeld bis zu zehn Millionen Euro verhängen, um die geltenden Vorschriften durchzusetzen.

Übertragungsnetzbetreiber klagen weiterhin auf Nachzahlung der EEG-Umlage

Mit der konsequenten Nicht-Anzeige der Energiebelieferung wollte der Unternehmenschef Martin Richard Kristek anscheinend die Fiktion stützen, kein Stromanbieter zu sein. Bei der EEG-Umlage, deren Zahlung er ebenfalls mit dieser Begründung verweigert, geht es um weit größere Summen. Im Februar dieses Jahres beliefen sich die Forderungen der Übertragungsnetzbetreiber TenneT, 50Hertz und Amprion gegenüber Care-Energy auf rund hundert Millionen Euro (150210). Kristek hat es lediglich einem formaljuristischen Fauxpas zu verdanken, daß er noch nicht definitiv zur Nachzahlung verurteilt wurde (140909). Auf Anfrage teilten die Übertragungsnetzbetreiber mit, daß sie bei den Landgerichten Hamburg, Berlin und Dortmund neu formulierte Klagen eingereicht hätten. Verhandlungstermine seien aber nicht vor Herbst zu erwarten.

 

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