Juni 2015

Hintergrund

ENERGIE-CHRONIK


Die Altlasten aus der Wiederaufarbeitung

(zu 150608)

Die Rücktransporte von hochradioaktiven Abfällen aus dem Ausland sind Altlasten des Wiederaufarbeitungs-Konzepts, das die Atomwirtschaft der Bundesrepublik von Anfang an begleitet hat. Es sah vor, das in abgebrannten Brennelementen enthaltene Plutonium und Uran chemisch herauszulösen, um es zur Herstellung neuer Brennelemente zu verwenden. Neben wirtschaftlichen Überlegungen spielten dabei militärische Ambitionen eine Rolle, denn das Plutonium ließ sich zur Herstellung von Atomwaffen verwenden. Zumindest galt dies für Frankreich und Großbritannien, die Atommächte waren und diese Technologie schon aus militärischen Gründen praktizierten. Aber auch in der damaligen Bundesrepublik gab es Politiker wie den Atom- und späteren Verteidigungsminister Franz Josef Strauß, die unverhohlen nach Verfügung oder zumindest Mitverfügung über Atomwaffen strebten.

Wiederaufarbeitung radioaktiver Abfälle hatte Vorrang gegenüber der sofortigen Entsorgung

Ideologisch überhöht wurde das Wiederaufarbeitungs-Konzept durch die Phrase vom "geschlossenen Brennstoffkreislauf", mit dem die Kernkraftwerksbetreiber eine restlose Wiederverwertung des Materials suggerierten und davon ablenkten, daß durchaus eine riesige Menge hochradioaktiven Mülls entstand. 1976 wurde der "schadlosen Verwertung" per Wiederaufarbeitung in § 9a Abs. 1 des Atomgesetzes sogar der Vorrang bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle eingeräumt. Die "geordnete Beseitigung" per Endlagerung sollte nur erfolgen, wenn die Wiederaufarbeitung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht möglich oder wirtschaftlich vertretbar war.

Erfolgreicher Widerstand: WAA Wackersdorf ging nicht in Betrieb

Als Pilotprojekt wurde zunächst im Kernforschungszentrum Karlsruhe eine Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) errichtet, in der ab 1971 Brennstäbe aus süddeutschen Kernkraftwerken verarbeitet wurden und rund 80.000 Liter hochradioaktiver Flüssigkeit hinterließen (930305, 960918). In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre begann dann der Bau einer zentralen Großanlage im bayerischen Wackersdorf, für die sich der nunmehrige bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß in ganz besonderer Weise eingesetzt hatte. Gegen Planung und Bau der Anlage regte sich jedoch in der Bevölkerung anhaltend heftiger Widerstand und es kam zu massiven Zusammenstößen mit der Polizei. Die Energiekonzerne verzichteten deshalb 1989 auf die Vollendung der Anlage. Kurz darauf stellte auch die WAA Karlsruhe den Betrieb ein. Auf das Konzept der Wiederaufarbeitung wurde aber noch nicht verzichtet. Ersatzweise schlossen die Energiekonzerne Verträge mit den Wiederaufarbeitern in Frankreich und England.

Energiekonzernen leuchtet das Kostenargument ein

Inzwischen war allerdings klar, daß die Wiederaufarbeitung sich auch wirtschaftlich nicht lohnte. 1993 beanstandete der Bundesrechnungshof, daß sie "mehr als doppelt so teuer" wie die direkte Endlagerung komme. Sie sei deshalb "wirtschaftlich nicht mehr vertretbar". Einer direkten Endlagerung der Brennelemente stünde schon jetzt rechtlich nichts im Wege, da der bereits zitierte § 9a Abs. 1 des Atomgesetzes den Vorrang der Wiederaufarbeitung von der wirtschaftlichen Vertretbarkeit des Verfahrens abhängig mache (930905).

Mit der 1994 erfolgten Novellierung des Atomgesetzes wurde daraufhin die direkte Endlagerung abgebrannter Brennelemente als gleichrangiger Entsorgungsweg neben der Wiederaufarbeitung zugelassen (940401). Sogar die KKW-Betreiber wollten nun das Märchen vom "geschlossenen Brennstoffkreislauf" nicht mehr verbreiten. Das der Branche durchaus zugetane Energiewirtschaftliche Institut an der Universität Köln (EWI) veröffentlichte Anfang 1995 eine Studie, wonach die direkte Endlagerung für einen typischen Kernkraftwerks-Block von 1.000 MW eine Kostenersparnis von jährlich 34 Millionen Mark erbringen würde. Insgesamt könnte der Wechsel von der Wiederaufarbeitung zur direkten Endlagerung den Betreibern der deutschen Kernkraftwerke jährlich 600 bis 750 Millionen Mark ersparen (950104). Zugleich kündigten vier Energiekonzerne die Anschlußverträge zur Wiederaufarbeitung mit der britischen Aufarbeitungsfirma BFNL in Sellafield, die sie unterzeichnet hatten, um die Wiederaufarbeitung auch nach dem Auslaufen der Altverträge bis zum Jahr 2005 zu gewährleisten (950105).

Abschied von der Plutoniumwirtschaft / Siemens muß Fabrikation von MOX-Brennelementen einstellen

Vor allem wurde nun die ganze Plutoniumwirtschaft, auf die sie sich eingelassen hatten, für die Energiekonzerne und ihre nukleartechnischen Lieferanten zu einer politischen Belastung. Als es 1991 zu einer Neuauflage der rot-grünen Koalition in Hessen kam, nutzte der Umweltminister Joschka Fischer alle sich bietenden Möglichkeiten, um die Hanauer Nuklearbetriebe von Siemens sowie die beiden RWE-Reaktoren in Biblis mit Verfügungen und Verboten zu überziehen (911107). 1994 beendete Siemens die Herstellung von Mischoxid-Brennelementen (MOX) in der Hanauer Altanlage (940403) und kündigte an, im folgenden Jahr auch die Uranverarbeitung aufzugeben (941205). Ein wichtiger Grund für die Aufgabe der MOX-Anlage war, daß die Kernkraftwerksbetreiber nicht länger einen großen Teil der Bereithaltungskosten übernehmen wollten. Ein Jahr später zogen sich diese auch aus der Finanzierung der neuen Anlage zur Herstellung von Mischoxid-Brennelementen in Hanau zurück (950607), worauf Siemens auf die Fertigstellung der Anlage verzichtete und die Herstellung solcher Brennelemente gänzlich einstellte (950701). Das Konzept der Wiederaufarbeitung war damit praktisch tot.

Entsorgung wird auf direkte Endlagerung beschränkt / Errichtung von Zwischenlagern an den KKW-Standorten

Die rot-grüne Koalition, die nach den Bundestagswahlen 1998 ins Amt kam, stellte der Wiederaufarbeitung dann auch amtlich den Leichenschein aus. Schon im Juni 2000 zeichnete sich ab, daß die Entsorgung auf die direkte Endlagerung beschränkt wird (000601). Ein Jahr später wurde der Kompromiß mit den KKW-Betreibern förmlich besiegelt (010602). Das Papier, mit dem die KKW-Betreiber im Juni 2001 die "geordnete Beendigung der Kernenergie" widerstrebend zu respektieren versprachen, enthielt neben der Reststrommengen-Regelung den Verzicht auf die Wiederaufarbeitung ab 1. Juli 2005. Ferner wurde die zügige Errichtung von Zwischenlagern an allen KKW-Standorten vereinbart, um den anfallenden Atommüll inklusive der Rücktransporte aus der Wiederaufarbeitung zu entsorgen, bis irgendwann ein Endlager zur Verfügung stehen würde. Am 14. Dezember 2001 beschloß dann der Bundestag auf Grundlage dieser Vereinbarung die entsprechenden Änderungen am Atomgesetz (011204).

Rücktransporte aus dem Ausland müssen mit Großaufgeboten an Polizei durchgesetzt werden

In ihrem Einigungspapier vom Juni 2001 hatten Regierung und KKW-Betreiber vereinbart, daß Transporte von und zu den Wiederaufarbeitungsanlagen bis zum Stichtag 1. Juli 2005 weiterhin zulässig sind. Viele Kernkraftgegner waren aber nicht bereit, ihren Protest gegen jegliche Art von Nukleartransporten aufzugeben. Die ersten sechs von insgesamt 168 Castor-Behältern, die in La Hague auf den Rücktransport warteten, konnten im März 2001 nur unter dem Schutz von 18.000 Polizisten ins Zwischenlager Gorleben gebracht werden (010304). Auch die folgenden zwölf Rücktransporte aus La Hague wurden von mehr oder weniger starken Protesten und Zusammenstößen mit der Polizei begleitet, wobei es neben zahlreichen Verletzten sogar einen Toten gab (011105, 021112, 041114, 051112, 061118, 081115, 101110, 111106).

Seit 2013 ist die Zwischenlagerung des Atommülls in Gorleben untersagt

Mit den Transporten nach Gorleben war aber Schluß, als das sogenannte Erkundungsbergwerk im Salzstock Gorleben nicht mehr als einzig möglicher Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle galt. Schon im Atom-Kompromiß zwischen Bundesregierung und Kernkraftwerksbetreibern (000601, 010602) war vereinbart worden, die "Erkundung" des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle bis zu zehn Jahre zu unterbrechen. Dieser zehnjährige Stopp endete am 1. Oktober 2010. Die Bauarbeiten wurden aber nicht fortgesetzt, wie dies zunächst geplant war (101110). Stattdessen erwirkte die Anti-Kernkraft-Bewegung – und speziell die jahrelange Protestbewegung gegen das nukleare Entsorgungsprojekt Gorleben – , daß die Suche nach einem optimal geeigneten Endlager neu aufgerollt wurde. Seit November 2011 galt Gorleben offiziell nicht mehr als einzig möglicher Endlager-Standort (111106).

Zum Verzicht auf Gorleben als einzig denkbares Endlager hätte es freilich nicht gepaßt, die Bauarbeiten im "Erkundungsbergwerk" fortzuführen und weitere Castor-Behälter in das oberirdische Zwischenlager zu verbringen. Damit wären weiterhin vollendete Tatsachen geschaffen und eine offensichtliche Vorentscheidung getroffen worden. Das Land Niedersachsen erreichte deshalb in den Verhandlungen mit der Bundesregierung den Verzicht auf weitere Castor-Transporte (130308). Durch das "Standortauswahlgesetz" und die damit verbundenen Änderungen am Atomgesetz, die der Bundestag im Juni 2013 verabschiedete, wurden die KKW-Betreiber verpflichtet, die aus der Wiederaufarbeitung zurückkommenden Abfälle "in standortnahen Zwischenlagern" aufzubewahren. Das schloß per definitionem weitere Transporte ins standortferne Zwischenlager Gorleben aus. Ferner wurde "die bergmännische Erkundung des Salzstocks Gorleben" für beendet erklärt (130601).

Über die Verteilung des restlichen WAA-Mülls hat nicht die CSU zu entscheiden

Die restlichen 26 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland, die bisher noch nicht zurücktransportiert wurde, müssen also auf die bestehenden Zwischenlager an den KKW-Standorten verteilt werden. Ursprünglich war beabsichtigt, dafür die Zwischenlager Brunsbüttel und Philippsburg zu nehmen, die in rot-grün bzw. grün-rot regierten Bundesländern liegen. Hinzu sollte ein drittes Zwischenlager kommen, das in einem unionsregierten Bundesland liegt. Die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel wurde aber im Juni 2013 vom Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein für ungültig erklärt (130602), und die unionsregierten Bundesländern leisteten zumindest passiven Widerstand gegen das Ansinnen, das dritte Zwischenlager beizusteuern. Deshalb wurde dieses Problem bis auf weiteres ausgeklammert (130601).

Letztendlich ist es allerdings Sache der KKW-Betreiber und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die in Frage kommenden Zwischenlager auszuwählen und die entsprechenden Rücktransporte zu genehmigen. Der jetzt zwischen der Bundesregierung und den KKW-Betreibern vereinbarte Kompromiß hat deshalb gute Chancen, so auch verwirklicht zu werden, obwohl die bayerische Landesregierung Zeter und Mordio schrie. Das vom Bundesumweltministerium favorisierte Konzept sieht vor, zunächst die fünf Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich ins Zwischenlager am KKW Philippsburg in Baden-Württemberg zu bringen. Von 2018 bis 2020 sollen dann die insgesamt 21 Castoren mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield auf die Zwischenlager an den Kernkraftwerken Biblis (Hessen), Brokdorf (Schleswig-Holstein) und Isar (Bayern) verteilt werden (150601).

Ungeachtet ihres Gezeters weiß die CSU, daß sie keine rechtliche oder legislative Möglichkeit hat, gegen die Einbeziehung des Zwischenlagers Isar vorzugehen. Daher ihre Drohung, es den Koalitionspartnern SPD und CDU auf andere Weise heimzuzahlen und die Energiewende zu blockieren. Falls es tatsächlich dazu kommen sollte, würde sie sich aber nur selber schaden. Schon die Drohung war politisch unklug. Daß ausgerechnet der größte Atommüll-Produzent unter den deutschen Bundesländern bei der Rückführung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung ausgeklammert werden soll, versteht außerhalb Bayerns niemand. Und auch in Bayern dürfte sich das Verständnis auf die CSU-Parteizentrale bzw. die Landesregierung beschränken.