November 2014

141111

ENERGIE-CHRONIK


Brüssel genehmigt auch EEG-Erleichterung für Schienenverkehr

Die EU-Kommission hat am 25. November auch die Reduzierung der EEG-Umlage für Schienenbahnen genehmigt, die gemäß § 65 des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes lediglich ein Fünftel des Normalsatzes bezahlen müssen. Den § 64 des EEG, der anderen Großverbrauchern eine Entlastung von über fünf Milliarden Euro zu Lasten der Kleinverbraucher gewährt (140204), hatte sie bereits im Juli dieses Jahres akzeptiert (140704) und damit das Inkrafttreten des Gesetzes ermöglicht (140601).

Die weitgehende Befreiung der Großverbraucher von der EEG-Umlage war von der Kommission anhand der neuen Regeln für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie überprüft worden, die sie im April dieses Jahres erlassen hat. Für den Schienenverkehr gelten dagegen eigene Beihilfevorschriften. Die starke Reduzierung der EEG-Umlage für elektrische Bahnen mußte deshalb separat anhand der Eisenbahnleitlinien von 2008 geprüft werden.

Die Überprüfung ergab, daß die im EEG gewährten Beihilfen die nach den Eisenbahnleitlinien 2008 zulässigen Obergrenzen einhalten: Sie würden weder 30 Prozent der Gesamtkosten des Schienenverkehrs noch 50 Prozent der in den Leitlinien definierten beihilfefähigen Kosten übersteigen. Damit sei gewährleistet, daß sie sich auf den Ausgleich der Opportunitätskosten beschränken, die durch die Nutzung der Eisenbahn anstatt eines anderen, weniger umweltverträglichen Verkehrsträgers entstehen.

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