Oktober 2014

141003

ENERGIE-CHRONIK


RWE und E.ON klagen wegen Schließung des Zwischenlagers Gorleben

RWE und E.ON haben in allen Bundesländern, in denen sie Kernkraftwerke betreiben, Klagen wegen der Schließung des zentralen Zwischenlagers Gorleben erhoben. Mit der Anrufung der Verwaltungsgerichte wollen sie erreichen, daß die Kosten für die dadurch notwendige Erweiterung der standortnahen Zwischenlager, die aufgrund des im Jahre 2001 erzielten Atomkompromisses an zwölf Kernkraftwerken errichtet wurden (040101), vom Staat übernommen werden. Die KKW-Betreiber argumentieren, daß sie die Kosten für die Errichtung des Zwischenlagers Gorleben getragen hätten. Deshalb sei es nun Sache der öffentlichen Hand, die zusätzlichen Kosten übernehmen, die sich aus der politisch motivierten Entscheidung ergeben, keine weiteren Castor-Behälter mit hochradioaktivem Müll aus den Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield nach Gorleben zu bringen (130601).

Das offenbar abgestimmte Vorgehen der beiden KKW-Betreiber wurde durch eine Pressemitteilung des hessischen Umweltministeriums vom 17. Oktober bekannt. Dort ging eine Klage des RWE-Konzerns ein, der in Hessen den Kernkraftwerk-Standort Biblis mit dem dazugehörigen Zwischenlager betreibt. RWE will vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel den § 9a Abs. 2a des Atomgesetzes für ungültig erklären lassen, der im Rahmen des "Standortauswahlgesetzes" eingefügt wurde (130601). Durch diese Gesetzesänderung wurden die KKW-Betreiber verpflichtet, den aus der Aufarbeitung von Brennelementen im Ausland stammenden Atommüll in ihren standortnahen Zwischenlagern aufzubewahren, bis ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zur Verfügung steht. RWE hält diesen Paragraphen für verfassungswidrig.

Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) hat bisher nicht gegen diese Änderung des Atomgesetzes geklagt, obwohl sie als dritter der noch verbliebenen aktiven KKW-Betreiber ebenfalls betroffen ist. Das hat offensichtlich damit zu tun, daß sie praktisch zu hundert Prozent der öffentlichen Hand gehört, gegen die sich die Klage richten würde. Auch an den Verfassungsbeschwerden gegen den Atomausstieg (120714) und den Schadenersatzklagen wegen des sogenannten Moratoriums (141002) hat sich die EnBW bisher nicht beteiligt. Lediglich in der Auseinandersetzung um die Brennelementesteuer hat sie sich der Vorgehensweise von RWE und E.ON angeschlossen (110704).

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