August 2014

140805

ENERGIE-CHRONIK


 

Die 2008 eingeführten Sonderregelungen für die Einspeisung von Biogas in Erdgasqualität haben einen kontinuierlichen Anstieg der Erzeugung von "Biomethan" bewirkt. Das erklärte Ziel, auf diese Weise bis 2030 zehn Prozent des deutschen Gasverbrauchs zu decken, wird aber sicher nicht zu erreichen sein.

Biogas deckt ein halbes Prozent des deutschen Gasverbrauchs

Die Anzahl der Biogasanlagen, die auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas in das öffentliche Gasnetz einspeisen, ist weiter gestiegen. Ende Dezember 2013 waren 144 solcher Anlagen an das Netz angeschlossen, die im Laufe des Jahres insgesamt 520 Millionen Kubikmeter Biogas in die Gasnetze einspeisten. Gegenüber dem Vorjahr war das eine Zunahme um 26 Prozent. Dies ergibt sich aus dem vierten Biogas-Monitoringbericht, den die Bundesnetzagentur am 18. August veröffentlichte.

Anstieg bleibt weiterhin stark hinter der offiziellen Zielsetzung zurück

Das in der Gasnetzzugangsverordnung formulierte Ziel, "die Einspeisung des in Deutschland bestehenden Biogaspotentials von 6 Milliarden Kubikmetern jährlich bis 2020 und 10 Milliarden Kubikmetern jährlich bis zum Jahr 2030 in das Erdgasnetz zu ermöglichen", wurde damit aber erst zu 8,7 Prozent bzw. 5,2 Prozent erreicht. Gemessen am gesamten deutschen Gasverbrauch, der für 2010 mit 95,9 Milliarden Kubikmetern beziffert wurde, entspricht dieser Biogas-Anteil ungefähr einem halben Prozent. Bei vollständiger Erreichung der offiziell gesteckten Ziele wären es gut sechs bzw. zehn Prozent. Aufgrund der bisherigen Entwicklung ist indessen mit einer "deutlichen Zielverfehlung" zu rechnen, wie die Bundesnetzagentur bereits vor einem Jahr in ihrem dritten Biogas-Monitoringbericht feststellte (130811).

Bereitstellung einer Kilowattstunde kostet durchschnittlich 7,5 Cent/kWh

Die für 2013 gemeldeten Herstellungskosten für aufbereitetes Biogas in Erdgasqualität zeigen mit einer Spanne von 2,5 Cent/kWh bis 11,24 Cent/kWh eine sehr große Streubreite. Als arithmetisches Mittel errechnen sich Herstellungskosten von 7,7 Cent/kWh (Vorjahr 5,7 Cent/kWh). Bei einer mengenmäßigen Gewichtung sind es 7,5 Cent/kWh (Vorjahr 5,3 Cent/kWh). Allerdings wurden diese Daten nur von insgesamt 27 Anlagen zur Verfügung gestellt und beinhalten bei einigen Anlagen statt der reinen Herstellungskosten auch die Einkaufspreise für das aufbereitete Biogas. Das durchschnittliche Einspeisevolumen einer Anlage lag im Berichtsjahr 2013 bei 412 Normkubikmetern pro Stunde.

Der Verkaufspreis für Biogas betrug bei einer großen festgestellten Spanne im Jahr 2013 durchschnittlich mengengewichtet 6,44 Cent/kWh. Er war somit fast zweieinhalb mal so hoch wie der Grenzübergangspreis für fossiles Erdgas, der 2013 durchschnittlich bei 2,75 Cent/kWh lag. Da das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Verstromung von Biogas in Erdgasqualität (im Gesetz als "Biomethan" bezeichnet) fördert, ist der höhere Verkaufspreis dennoch marktfähig.

Wälzungskosten werden ab 2014 bundesweit umgelegt

Die den Gasnetzbetreibern entstehenden Kosten der Biogaseinspeisung werden mittels der Netzentgelte auf alle Netznutzer umgelegt. Diese Wälzungskosten stiegen von zunächst 53 Millionen Euro im Jahr 2010 über 78 Millionen Euro im Jahr 2011 bis auf 107 Millionen Euro im Jahr 2012. Für das Jahr 2013 beliefen sie sich auf 131 Millionen Euro. Wie schon im Vorjahr ergab sich dabei für das Marktgebiet Gaspool eine dreimal so hohe Biogasumlage wie für das Marktgebiet NetConnect Germany, weil Gaspool eine größere Anzahl von Biogasanlagen bei einer geringeren Ausspeiseleistung aufweist. Um dieser ungleichen Verteilung der Kostenbelastung zwischen den beiden seit Oktober 2011 noch bestehenden Marktgebieten (090911, 100811) entgegenzuwirken, wurden die Wälzungskosten 2013 zum letzten Mal nach der alten Regelung berechnet. Ab 2014 gilt der neugefaßte § 20b der Gasnetzentgeltverordung, wonach die Wälzungskosten bundesweit umzulegen sind. Eine entsprechende Änderung der Gasnetzentgeltverordnung erfolgte im Juli 2013 im Rahmen der damals von der Bundesregierung beschlossenen "Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts" (130714).

Bericht bezieht sich nur auf Sonderregelungen für Einspeisung von Biomethan

Die Bundesnetzagentur ist nach § 37 der Gasnetzzugangsverordnung verpflichtet, der Bundesregierung jährlich einen Bericht über die 2008 eingeführten Sonderregelungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz vorzulegen (080306). Zu diesem Zweck befragt sie Gasnetzbetreiber, Biogasanlagenbetreiber, Biogashändler sowie die Marktgebietsverantwortlichen. Der Bericht bezieht sich ausschließlich auf die Netzeinspeisung von Biogas in Erdgasqualität. Er erfaßt somit nicht die große Mehrheit der rund 8000 Biogasanlagen in Deutschland, die ebenfalls durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, aber das erzeugte Gas an Ort und Stelle in Strom bzw. Wärme umwandeln.

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