März 2014

140305

ENERGIE-CHRONIK


Brüssel ahndet Strombörsen-Kartell mit Geldbußen

Die Europäische Kommission hat gegen die beiden führenden europäischen Spot-Strombörsen Epex Spot und Nord Pool Spot Geldbußen von fast sechs Millionen Euro verhängt, weil sie vereinbart hatten, nicht miteinander zu konkurrieren. Ferner muß die rumänische Strombörse Opcom über eine Million Euro zahlen, weil sie ihre beherrschende Stellung auf dem rumänischen Markt zur Behinderung von ausländischen Stromhändlern mißbraucht hat. In allen Fällen verstießen die Strombörsen nach Ansicht der Kommission gegen das EU-Kartellrecht, das wettbewerbswidrige Absprachen und Behinderungen verbietet.

Aus technischen Gesprächen wurde eine Marktabsprache

Wie die Kommission am 5. März mitteilte, kam es zu der Kartellbildung zwischen Epex Spot und Nord Pool Spot, als die beiden Börsen ein gemeinsames Konzept für die technischen Systeme zur Abwicklung des grenzübergreifenden Stromhandels erörterten. Die Absprachen seien weit über den legitimen Zweck der Zusammenarbeit zur Schaffung eines Energiebinnenmarktes hinausgegangen. Sie hätten eindeutig gegen das Kartellverbot nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und nach Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verstoßen.

Razzien bei Epex und Nord Pool

Die wettbewerbswidrigen Absprachen begannen 2011 in Form von persönlichen Treffen, Telefon- und Videogesprächen sowie E-Mails. Sie endeten nach sieben Monaten nur deshalb, weil die EU-Kommission davon Wind bekam und am 7. Februar 2012 "unangekündigte Nachprüfungen" in den Geschäftsräumen der Unternehmen vornehmen ließ. Die Razzia bei Nord Pool oblag dabei der EFTA-Überwachungsbehörde ESA, da Norwegen, wo die Börse ansässig ist, lediglich dem "Europäischen Wirtschaftsraum" (EWR) angehört. Die ESA-Beauftragten wurden jedoch von Prüfern der Kommission begleitet.

Die Geldbuße für die Epex Spot beläuft sich auf 3.651.000 Euro. Nord Pool Spot muß 2.328.00 Euro bezahlen. In dem Gesamtbetrag von 5.979.000 Euro ist bereits ein zehnprozentiger Rabatt enthalten, den die Kommission gewährte, weil beide Börsen einem kartellrechtlichen Vergleichsverfahren zugestimmt hatten.

Rumänen wollen Strafe nicht akzeptieren

Am selben Tag gab die Kommission bekannt, daß sie die rumänische Strombörse Opcom und den rumänischen Transportnetzbetreiber Transelectrica als Muttergesellschaft gesamtschuldnerisch mit einer Geldbuße in Höhe von 1.031.000 Euro belegt hat. Sie wirft der Strombörse die Diskriminierung von EU-Stromhändlern vor, die außerhalb Rumäniens tätig sind: Zwischen 2008 und 2013 habe sie die Zulassung zum Stromspotmarkt von einer rumänischen Mehrwertsteuer-Registrierung abhängig gemacht. Solche Händler, die bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten für die Mehrwertsteuer registriert waren, hätten deshalb erst einen festen Geschäftssitz in Rumänien errichten müssen, um dort tätig zu werden. Das sei aber mit zusätzlichen Kosten und organisatorischen Nachteilen gegenüber den rumänischen Händlern verbunden. Eine derartige Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Ortes der Niederlassung verstoße gegen die grundlegenden Prinzipien des Binnenmarktes.

Die Rumänen sehen das ganz anders: Postwendend erklärte Opcom am 5. März, daß die Entscheidung der Kommission nicht mit der Verletzung von Anti-Kartell-Vorschriften zu rechtfertigen sei, sondern anderen Motiven entspringe. Insbesondere habe das beanstandete Prozedere für die Verbraucher am europäischen Markt keine nachteiligen Auswirkungen gehabt. Man prüfe deshalb die Erhebung einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, um die Geldbuße anzufechten.

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