November 2013

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ENERGIE-CHRONIK


 


Seit Dezember 2012 wurde der vorgesehene Zubau-Korridor nur noch im April geringfügig überschritten. Dennoch enthält die ab 1. November geltende Vergütungsregelung wiederum zusätzliche Abstriche, weil auch Oktober und November 2012 in die Berechnung miteinfließen.

Einspeisungsvergütung für Solarstrom sinkt auf bis zu 9,47 Cent/kWh

Der Zubau an Photovoltaik-Leistung, der in den Jahren 2009 bis 2012 Rekordhöhen zwischen 7.400 und 7.600 Megawatt (MW) erreichte (130203), wird in diesem Kalenderjahr erstmals innerhalb der Bandbreite des 2012 eingeführten Zubau-Korridors liegen, die gemäß § 20a Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zwischen 2.500 und 3.500 MW beträgt. Dennoch mußte die Bundesnetzagentur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nochmals zusätzliche Abstriche an den Einspeisungsvergütungen für Solarstrom verfügen. Wie sie am 31. Oktober mitteilte, gilt von November 2013 bis Januar 2014 eine erhöhte monatliche Degression von insgesamt 1,4 Prozent.

Maßgebend für die aktuelle Höhe der Vergütung ist nämlich nicht das Kalenderjahr, sondern der zurückliegende Zeitraum von zwölf Monaten. Die Addition der monatlichen zugebauten PV-Leistung von Oktober 2012 bis September 2013 ergab aber insgesamt 4.059 Megawatt (MW). Der Korridor wurde also um 559 MW leicht überschritten – aller Voraussicht nach das letzte Mal. Damit greift § 20b Abs. 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der die normale monatliche Degression der Vergütungen, die ein Prozent beträgt, um 0,4 Prozentpunkte erhöht, wenn der Korridor um bis zu 1.000 MW nach oben verlassen wird.

Für Dachanlagen bis 10 Kilowatt (kW) reduziert sich dadurch die Vergütung bis Januar 2014 auf 13,68 Cent/kWh. Für Anlagen bis zu 40 kW werden zu Anfang des neuen Jahres nur noch 12,98 Cent/kWh und für Anlagen bis zu 1 MW nur noch 11,58 Cent/kWh gezahlt. In der vierten und niedrigsten Stufe – Dachanlagen bis 10 MW und Freiflächenanlagen - sinkt die Vergütung auf 9,47 Cent/kWh (siehe Grafik 2).

Bei Einhaltung des Zubau-Korridors würde binnen sechs Jahren das Ende der EEG-Förderung erreicht

Ab Februar dürfte es dann vorerst bei der normalen Degression von ein Prozent bleiben, da seit Dezember 2012 der vorgesehene Zubau-Korridor nur noch im April 2013 geringfügig überschritten wurde (siehe Grafik 1). Sollte der Zubau weniger als 2,5 Gigawatt betragen und so der Korridor nach unten verlassen werden, sinkt die Degression unter ein Prozent. Sie entfällt ganz, wenn der jährliche Zubau unter 1000 MW sinkt.

Wenn die installierte Leistung aller Photovoltaik-Anlagen 52.000 MW erreicht, ist nach § 20b Abs. 9a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in jedem Falle Schluß mit der EEG-Förderung (120602). Nach Angaben der Bundesnetzagentur war bis zum 30. September 2013 eine Gesamtleistung von 35.082 MW installiert. Bei einem jährlichen Zubau von 3.000 MW würde somit diese absolute Obergrenze in knapp sechs Jahren erreicht. Es kann aber auch wesentlich länger dauern, falls die EEG-Förderung für Solaranlagen so unattraktiv werden sollte, daß der Zubau-Korridor nach unten durchbrochen wird.

 


Programmierte Talfahrt: Im Januar 2014 werden die Einspeisungsvergütungen für Solarstrom um 30 Prozent gegenüber April 2012 gesunken sein, als das neue EEG in Kraft trat. Zur normalen monatlichen Absenkung der Vergütungen um ein Prozent kamen ab November 2012 die zusätzlichen Abschläge bei Überschreitung des vorgesehenen Zubau-Korridors, die vierteljährlich aufgrund des Ergebnisses der vergangenen zwölf Monate ermittelt wurden. Die sich so ergebenden Gesamt-Degressionen der Vergütungssätze sind am oberen Rand dieser Grafik vermerkt.

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