Juli 2011

110704

ENERGIE-CHRONIK


Bundesrat stoppt steuerliche Absetzbarkeit der Wärmedämmung bei Altbauten

Der Bundesrat billigte am 8. Juli den Atomausstieg und weitere Begleitgesetze des "Energiewende"-Pakets, das der Bundestag am 30. Juni beschlossen hat (110601, 110602, 110603, 110604, 110606). Sie können damit in Kraft treten. Keine Mehrheit gab es jedoch für das "Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden" (110605). Auch unionsregierte Länder verlangten, daß der Bund die dadurch befürchteten Steuerausfälle in Höhe von 1,5 Milliarden Euro alleine tragen müsse. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Andernfalls wäre das Gesetz gescheitert.

Umweltministerium legt Text des neuen EEG in konsolidierter Fassung vor

Das novellierte EEG stellt mit 88 Paragraphen und über 152000 Buchstaben einen neuen Rekord an Umfang und Unübersichtlichkeit auf.

Der Text des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), wie er ab 2012 gilt, liegt seit 8. Juli in einer zusammenhängenden Fassung vor. Sie wurde vom Bundesumweltministerium erstellt, um den Umgang mit dem Gesetz zu erleichtern, das an sich schon sehr unübersichtlich ist und dessen noch umfangreichere Neufassung bisher aus drei Bruchstücken zusammengepuzzelt werden mußte. Die konsolidierte Fassung basiert auf dem Entwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/6071) und der vom Parlament angenommenen Beschlußempfehlung des Umweltausschusses (Bundestagsdrucksache 17/6363). Änderungen gegenüber dem bisherigen Gesetzestext sind durch Kursivschrift kenntlich gemacht (siehe Link).

Auch EnBW klagt nun gegen die Brennelementesteuer

Nach E.ON und RWE klagt nun auch die Energie Baden-Württemberg (EnBW) gegen die neu eingeführte Brennelementesteuer, an der die Bundesregierung festhalten will, obwohl sie die Laufzeitenverlängerung für Kernkraftwerke inzwischen rückgängig gemacht und das Atomgesetz sogar noch etwas verschärft hat (110607). Wie die EnBW am 15. Juli mitteilte, hat sie im Zuge der jüngsten Revision im Kernkraftwerk Philippsburg 2 erstmals neue Brennelemente eingesetzt, die der neuen Steuerpflicht unterliegen. Nach erfolgter Steueranmeldung beim zuständigen Finanzgericht Freiburg werde die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) die Klage einreichen. Sie stütze sich dabei auf Gutachten, wonach dem Bund in diesem Fall bereits die Gesetzgebungskompetenz gefehlt habe. Außerdem verstoße das Gesetz gegen die Konsensvereinbarung von 2001, in der sich die Bundesregierung gegenüber den Betreibern verpflichtet, keine einseitigen Maßnahmen zu Lasten der Kernenergie zu ergreifen. Dies gelte nach dem Wortlaut der Vereinbarung auch ausdrücklich für das Steuerrecht.

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