Mai 2011

110505

ENERGIE-CHRONIK


Fukushima-Reaktor wurde bereits durch das Erdbeben beschädigt

Das japanische Kernkraftwerk Fukushima ist am 11. März bereits durch das Erdbeben und nicht erst durch den dadurch ausgelösten Tsunami beschädigt worden. Dies räumte im Mai die "Tokyo Electric Power Company" (Tepco) ein. Bisher hatten Tepco und die japanische Atomaufsicht die Ansicht vertreten, die Anlage habe dem Erdbeben widerstanden und sei erst durch die Flutwelle knapp eine Stunde später zerstört worden. Nun bestätigte Tepco, daß Reaktor 1 bereits infolge des Erdbebens leck wurde und der daraufhin einsetzende Kühlwasserverlust nach fünf Stunden die Kernschmelze herbeiführte. Am 24. Mai legte Tepco einen weiteren Bericht vor, wonach es in den folgenden Tagen auch in den Reaktoren 2 und 3 zur Kernschmelze gekommen ist. Dies war von ausländischen Experten schon lange vermutet worden.

Die japanische Regierung will Tepco mit umgerechnet 43 Milliarden Euro unterstützen. Das Kabinett beschloß am 13. Mai die Gründung einer staatlichen Finanzierungsgesellschaft, die Gelder in dieser Höhe zur Verfügung stellt, um die Opfer der Katastrophe zu entschädigen. Tepco soll dadurch vor dem Ruin bewahrt werden. Schon der Ausfall an Stromerzeugung infolge der Katastrophe von Fukushima belastet den KKW-Betreiber mit 8,75 Milliarden Euro.

Kernkraftwerk Hamaoka wegen fehlendem Tsunami-Schutz stillgelegt

Im japanischen Kernkraftwerk Hamaoka wurden am 9. Mai die Reaktoren 4 und 5 wegen Erdbebengefahr abgeschaltet. Der Betreiber Chubu Electric folgte damit einer Aufforderung der Regierung. Der Reaktor 3, der wegen Wartung stillsteht, soll ebenfalls nicht wieder angefahren werden. Die Reaktoren 1 und 2 sind seit Anfang 2009 stillgelegt.

Schon vor der Errichtung des Kernkraftwerks Hamaoka war bekannt, daß sich der Standort an der Ostküste Japans auf einer Erdbeben-Bruchlinie befindet. Dennoch wurden 1974 und 1978 die beiden ersten Siedewasserreaktoren mit 515 und 806 MW in Betrieb genommen. 1987 folgte Reaktor 3 mit 1056 MW, 1993 Reaktor 4 mit 1092 MW und 2004 Reaktor 5 mit 1212 MW. Wegen der besonders gefährdeten Lage wurde das Kernkraftwerk für Erdbeben bis zu einer Stärke von 8,5 auf der Richterskala ausgelegt. Es verfügt aber über keinen Schutz gegen eine durch Erdbeben ausgelöste Flutwelle ("Tsunami").

Japans Ministerpräsident Naoto Kan stützte seine Aufforderung zum Abschalten auf ein seismologisches Gutachten, wonach es in den nächsten dreißig Jahren mit einer Wahrscheinlichkeit von 87 Prozent zu einen Erdbeben der Stärke 8 kommt, das eine Flutwelle von bis zu neun Meter Höhe auslösen könnte. Wegen der Nähe zur Hauptstadt Tokio wären die Folgen wahrscheinlich noch schlimmer als in Fukushima. Der Ministerpräsident versicherte zugleich, daß die Regierung nicht an die Stillegung weiterer Kernkraftwerke denke. Hamaoka sei ein Sonderfall. Der Betreiber Chubu Electric folgte dem Wunsch der Regierung nur widerstrebend. Er behielt sich vor, die Reaktoren wieder in Betrieb zu nehmen, sobald eine Tsunami-Schutzwand und andere Sicherheitsvorkehrungen fertiggestellt sind.

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