Juli 2010

100702

ENERGIE-CHRONIK


Förderungsstopp für Wärme aus erneuerbaren Energien teilweise aufgehoben

Der Haushaltsausschuß des Bundestags hat den Förderungsstopp für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (100503) revidiert. Am 7. Juli beschloß er die Aufhebung der Sperre im Haushalts-Titel "Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien", von der hauptsächlich das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien (MAP) betroffen war. Damit können die gesperrten 115 Millionen Euro in diesem Jahr nun doch noch genutzt werden. Seit 12. Juli nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder entsprechende MAP-Anträge an. Allerdings gelten zugleich neue Konditionen, die den Kreis der Anspruchsberechtigten gegenüber der alten Regelung stark einschränken. Faktisch wird damit der Förderungsstopp nur teilweise wieder aufgehoben.

Höhere Anforderungen an Kollektoren, Pellet-Heizungen und Wärmepumpen

Generell gibt es künftig keine Förderung mehr für Anlagen in Neubauten. Dies wird damit begründet, daß durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (080601), das Anfang 2009 in Kraft trat (081203), ohnehin eine Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Wärmequellen bei Neubauten besteht. Bei Altbauten entfällt die Förderung für Anlagen, die nach Ansicht der Bundesregierung bereits am Markt etabliert sind und deshalb keiner besonderen Unterstützung mehr bedürfen. Dazu gehören Solarkollektoren, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen, sowie luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel. Wärmepumpen werden nur noch dann gefördert, wenn sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7 (Luft-Wasser), 4,3 (Wasser-Wasser und Sole-Wasser) oder 1,3 (gasbetriebene Anlagen) erreichen.

Bei Solarkollektoren beschränkt sich die Förderung auf Anlagen, die mit dem erwärmten Wasser auch die Heizung unterstützen, Wärme in Kälte umsetzen, Prozeßwärme erzeugen oder technisch besonders innovativ sind. Als förderungsfähige Biomasse-Heizungen gelten nur noch Pelletkessel, Pelletöfen mit Wassertauscher (Speicher) und Holzhackschnitzelkessel.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird nun auch alle MAP-Anträge, die bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 eingingen, noch nach den alten Konditionen genehmigen. Im Bereich der "Nationalen Klimaschutzinitiative" bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind. Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des MAP, die über die KfW-Bank erfolgt, war von der Haushaltssperre nicht betroffen.

Haushaltssperre wurde mit Rückgang der Erlöse aus CO2-Zertifikaten begründet

Die MAP-Haushaltssperre war eine von zahlreichen Sparmaßnahmen der schwarz-gelben Bundesregierung. Formal wurde sie vom Bundestag verfügt. Als treibende Kraft galt jedoch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Das Bundesfinanzministerium begründete die Sperre mit der Bindung der MAP-Mittel an die Erlöse des Bundes aus der Versteigerung von CO2-Emissionszertifikaten (070801, 091109). Diese Erlöse hätten im vergangenen Jahr stark unter der Wirtschaftskrise gelitten und würden auch 2010 voraussichtlich deutlich unter den Erwartungen liegen.

Nun gilt diese Bindung nicht mehr. Die Einnahmen aus dem Verkauf von CO2-Zertifikaten fließen stattdessen in den allgemeinen Haushalt. Nach Angaben der Grünen-Fraktion will die Bundesregierung aber in ihrem Haushaltsentwurf für 2011 den Titel "Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien", der dieses Jahr mit 448 Millionen Euro veranschlagt ist, um 15 Prozent kürzen. Längerfristig solle die Summe sogar auf 340 Millionen Euro im Jahr 2014 gesenkt werden.

Sowohl Grüne als auch SPD hatten wiederholt Anträge zur Aufhebung der Sperre gestellt. Aber auch in der schwarz-gelben Koalition war die Sparmaßnahme von Anfang an umstritten. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hatte noch im März 2010 eine "kontinuierliche Fortsetzung" der MAP-Förderung versprochen, wie dies auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist (091001). Die Freigabe der Gelder begrüßte er als "klares Bekenntnis zum ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien". Mit dem nunmehr zu Verfügung stehenden Fördervolumen von 380 Millionen würden in diesem Jahr rund 2,8 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst. "Das hilft dem lokalen Handwerk ebenso wie der mittelständisch geprägten Industrie im Wärmesektor." Ähnlich äußerte sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

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