Oktober 2009

091016

ENERGIE-CHRONIK


EnBW einigt sich mit Claassen auf Abfindung von 2,5 Millionen Euro

Der ehemalige Vorstandvorsitzende der Energie Baden-Württemberg (EnBW), Utz Claassen, erhält von dem Unternehmen eine einmalige Zahlung von 2,5 Millionen Euro. Dafür verzichtet er auf das "Übergangsgeld" von jährlich 399.000 Euro, das ihm bei seinem Abgang aus dem Unternehmen bis zum Erreichen der Altersgrenze von 63 Jahren zugesichert worden war (070803). Die bereits erhaltenen Zahlungen werden auf die Abfindung angerechnet. Auf diesen Vergleich, den das Landgericht Karlsruhe angeregt hatte, einigten sich jetzt beide Seiten. Wie die EnBW am 22. Oktober mitteilte, stimmte an diesem Tag auch der Aufsichtsrat des Unternehmens zu.

Die üppige Frührente hatte sich Claassen bereits ausbedungen und bewilligt erhalten, als er zum Vorstandsvorsitzenden der EnBW bestellt wurde (021019). Sie hätte die EnBW bzw. deren Kunden knapp elf Millionen Euro gekostet, da Claassen zum 1. Oktober 2007 mit 44 Jahren aus dem Amt schied und erst im Mai 2026 die Altersgrenze von 63 Jahren erreicht. Unberührt von dem jetzt getroffenen Vergleich bleiben Claassens reguläre Pensionsbezüge von der EnBW, die dann in selber Höhe fällig werden.

Als Finanzberater kassierte Claassen in drei Monaten 325.000 Euro

Mit dem garantierten Einkommen von monatlich 33.250 Euro hätte Claassen bis an sein Lebensende mehr als auskömmlich leben können. Er nahm jedoch eine neue Tätigkeit für den amerikanischen Finanzinvestor Cerberus auf, die im November 2008 ruchbar wurde und den neuen EnBW-Vorstand hellhörig machte, da Bezüge aus einer neuen Beschäftigung auf das "Übergangsgeld" angerechnet werden sollten. Claassen weigerte sich indessen, über seine neuen Einkünfte Rechenschaft abzulegen. Er berief sich darauf, daß er für Cerberus freiberuflich tätig sei, während in dem mit der EnBW geschlossenen Aufhebungsvertrag nur von Gehalt, Tantiemen oder Ruhegehalt aus anderweitiger Tätigkeit die Rede sei. Die EnBW stellte daraufhin die Zahlung des "Übergangsgeldes" ein, und Claassen erhob Klage beim Landgericht Karlsruhe, um die Weiterzahlung zu erzwingen.

Claassen hatte wohl allen Grund, die Höhe und Art seiner neuen Einkünfte zu verschweigen. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (11.8.09) sollte er für Cerberus die Siemens-Telefonsparte SEN übernehmen, die zum Verkauf stand. Zur Vorbereitung des Geschäfts und seiner neuen Rolle als SEN-Chef sei ein Beratervertrag geschlossen worden, der ihm allein von Juni bis August 2008 etwa 325.000 Euro eingebracht habe. Nachdem SEN an einen anderen Investor gegangen war, sei der Beratervertrag mit Cerberus in veränderter Form fortgeführt worden.

Die Klage auf Weiterzahlung der EnBW-Frührente war am 6. August verhandelt worden, wobei das Landgericht das persönliche Erscheinen Claassens angeordnet hatte. In der Verhandlung ließ die Richterin ihren Unmut über die schlampige Formulierung des Frührenten-Vertrags erkennen und forderte beide Seiten auf, sich auf einen Kompromiß zu einigen, ohne es auf einen Richterspruch ankommen zu lassen.

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