September 2009

090915

ENERGIE-CHRONIK


Kritik an "undurchsichtiger Regulierungspraxis" der Bundesnetzagentur

Die seit Januar wirksam gewordene "Anreizregulierung" wird den Verbrauchern im nächsten Jahr keine Strompreissenkung, sondern zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe bescheren. Dies geht aus einer Analyse des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter (bne) hervor, der sich auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angeschlossen hat. In einer gemeinsamen Pressemitteilung warfen beide Verbände am 18. September der Bundesnetzagentur eine "undurchsichtige Regulierungspraxis" vor und kritisierten die Anreizregulierungsverordnung (071103) als eine völlig unzureichende gesetzliche Grundlage. Die Regulierungspraxis müsse transparenter und die Anreizregulierung verschärft werden. Der vzbv fordert zudem die Einrichtung eines "Verbraucher-Anwalts" zur Wahrung der Verbraucherinteressen in den Regulierungsverfahren.

Hauptsächlicher Stein des Anstoßes ist für die beiden Verbände, daß die Bundesnetzagentur bisher mehr oder weniger nach Gutdünken mitteilt, welche Entscheidungen sie aus welchen Gründen getroffen hat. Die Anträge der Netzbetreiber würden ebenso geheimgehalten wie die Genehmigungen selbst. Die sich daraus ergebenden Netznutzungsentgelte würden viel zu kurzfristig veröffentlicht. Teilweise würden sie sogar rückwirkend angepaßt. Für Anbieter und Kunden sei nicht erkennbar, welche Zusatzkosten – etwa in Folge der Wirtschaftskrise oder Netzausbau – unvermeidbar sind und wo Einsparmöglichkeiten bestehen. Diese "Geheimhaltungs- und Verzögerungspraxis" müsse unverzüglich beendet werden. Unverständlich sei unter anderem die Entscheidung der Behörde, die Eigenkapitalzinssätze auf 9,29 Prozent heraufzusetzen (080710).

Wesentliche Mitschuld treffe den Gesetzgeber. Dieser habe mit einer "windelweichen" Anreizregulierungsverordnung (ARegV) eine völlig unzureichende rechtliche Grundlage für die Netzregulierung geschaffen. Zum Beispiel weise die Orientierung am "effizientesten Netzbetreiber" große Schwächen auf, indem nicht etwa der Beste zur Bewertung herangezogen werde, sondern lediglich eine Gruppe von Besten. "Ausreißer" nach oben oder unten würden von vornherein ignoriert. Weiter sei in der ARegV festgelegt, dass aus vier Effizienzergebnissen dasjenige ausgewählt werden kann, das für den Netzbetreiber am günstigsten ist.

Beide Verbände halten eine Nachbesserung der gesetzlichen Grundlagen der Anreizregulierung zu Beginn der neuen Legislaturperiode für dringend erforderlich, um wirkliche Effizienz unter Netzbetreibern zu erreichen und weitere Kostenexplosionen zu verhindern. Nur dann könne die Bundesnetzagentur die Steigerung der Netzentgelte in den Griff bekommen und verhindern, daß sie im nächsten Jahr wieder auf dem Niveau von vor der Regulierung liegen.