August 2008

Hintergrund

ENERGIE-CHRONIK



Der Streit um die ostdeutsche Gasversorgung

Mit einem dreijährigen "Gaskrieg" erzwangen BASF/Wintershall und Gazprom einst ihren Marktzutritt

Nun kämpfen sie mit der EWE um die Vorherrschaft bei VNG Verbundnetz Gas

(zu 080817)

Mangels Steinkohle erzeugte die DDR ihr Stadtgas hauptsächlich aus Braunkohle, und zwar im Kombinat Schwarze Pumpe bei Schwedt. Die technisch bedingte zentrale Produktion erforderte auch einen zentralen Verteiler. Deshalb wurden 1969 die bisher vorhandenen Ferngasleitungen im "VEB Verbundnetz Gas" zusammengefaßt und der weitere Ausbau des Unternehmens zur flächendeckenden Versorgung fast aller Landesteile der DDR betrieben. Mit Beginn der russischen Erdgaslieferungen 1973 wurde das Unternehmen auch für die Verteilung dieses Gases zuständig, das aber im wesentlichen industriellen Großabnehmern vorbehalten blieb. Während die Haushalte der Bundesrepublik schon Anfang der siebziger Jahre weitgehend auf Erdgas umgestellt waren, kochte der typische DDR-Haushalt bis zuletzt mit Kokereigas aus Braunkohle.

Insgesamt deckte Gas im Osten Deutschlands nur neun Prozent des Verbrauchs an Endenergie, während es im Westen 22 Prozent waren. Im Vergleich mit der Bundesrepublik, der sie 1990 beitrat, verfügte die DDR aber schon frühzeitig über ein Ferngasnetz, das fast alle Landesteile erschloß. Die VNG - Verbundnetz Gas AG, wie sie nunmehr hieß, wurde damit ein gewichtiger Faktor in der Gaswirtschaft des vereinigten Deutschland.

Gazprom nutzte Verschwinden der DDR für neue Allianz mit BASF/Wintershall

Als die DDR im Oktober 1990 ihre staatliche Existenz aufgab, verschwand auch der bisherige Vertragspartner für die Lieferung von insgesamt acht Milliarden Kubikmeter russischem Erdgas. Die VNG hatte zwar den Transport dieses Gases besorgt. Vertragspartner der russischen Lieferanten war aber nicht sie, sondern die DDR-Regierung gewesen.

Zunächst schien es nur eine Formsache zu sein, die VNG anstelle der DDR-Regierung in die Lieferverträge eintreten zu lassen. Wie die anderen ehemals "volkseigenen" Betriebe war die VNG zum 1. März 1990 von der vorletzten DDR-Regierung unter Hans Modrow einer Treuhandanstalt übereignet worden, die nach dem Zusammenschluß der beiden Staaten in die Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums überging und in dessen Auftrag diese Betriebe privatisierte. Die Ruhrgas AG als das mit Abstand führende westdeutsche Ferngasunternehmen hatte bereits den Fuß in der Tür, um zumindest soviele dieser Anteile zu übernehmen, daß sie künftig bei der VNG das Sagen haben würde.

Da trat plötzlich ein Rivale auf den Plan, den man bisher nur als Großverbraucher von Gas kannte, nämlich der Chemiekonzern BASF. Dieser war schon seit längerem unzufrieden mit den Preisen, die ihm die Ruhrgas mangels Konkurrenz praktisch diktieren konnte. Über die ihm gehörende Bergbaugesellschaft Wintershall AG war er zwar auch ein wenig an der einheimischen Erdgas-Förderung beteiligt, doch reichte das bei weitem nicht aus, um seinen Bedarf zu decken.

Schon vor dem Zusammenbruch der DDR hatte die BASF deshalb den Bau einer eigenen Pipeline von Ludwigshafen bis nach Emden erwogen, um sich direkt aus der dort anlandenden Pipeline "Norpipe" mit Gas aus Norwegen versorgen zu können. Die norwegischen Gas-Lieferanten sollen aber abgewunken haben, weil sie ihr Verhältnis zur Ruhrgas nicht belasten wollten. Denn es ging schon damals nicht nur um die Versorgung der BASF, sondern um den Aufbau eines neuen Erdgas-Importstrangs quer durch Deutschland, mit dem die BASF in Konkurrenz zur Ruhrgas treten und auch andere Abnehmer beliefern konnte.

Durch den Umbruch im Osten eröffneten sich der BASF andere und lohnendere Perspektiven. Sie schloß nun ein Bündnis mit dem russischen Gasexporteur Gazprom, der schon bisher der wichtigte Lieferant der Ruhrgas war. Anders als die Norweger scheuten die Russen nicht vor einer Belastung ihres Verhältnisses zur Ruhrgas zurück. Sie versprachen sich vielmehr Vorteile davon, in Deutschland zwei Geschäftspartner zu haben, die gegeneinander ausgespielt werden konnten.

So kam es am 26. September 1990 zu einem ersten Vertrag, in dem die BASF-Tochter Wintershall und Gazprom ihre gaswirtschaftliche Zusammenarbeit vereinbarten. Am 9. November folgte die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Wintershall Erdgas Handelshaus GmbH (WIEH), an dem Winterhall die knappe Mehrheit und Gazprom den Rest hielt. Am 27. November schloß dieses neue Gemeinschaftsunternehmen mit Gazprom einen Liefervertrag über 5,9 Mrd. Kubikmeter Erdgas für 1991 zur Versorgung der neuen Bundesländer auf dem Territorium der früheren DDR.

Kampf mit Ruhrgas um VNG mündet in ostdeutschen "Gaskrieg"

Selbstbewußt verlangte die BASF-Tochter Wintershall nun auch von der Treuhand, mit 25,1 Prozent an der VNG beteiligt zu werden. Der Ruhrgas gelang es aber, den von ihr beantragten 35-Prozent-Anteil ungeschmälert zu erhalten. Weitere zehn Prozent erhielt die BEB Erdgas und Erdöl GmbH, der die Ruhrgas zu einem Viertel gehörte, so daß diese faktisch über 45 Prozent verfügte. Für Wintershall blieben nur 15 Prozent und für Gazprom fünf Prozent übrig. Der Rest aus kommunalen Anteilseignern hatte sich den Erwerb seiner Beteiligungen von der Ruhrgas vorfinanzieren lassen und war deshalb dieser verpflichtet. Praktisch hatte also die Ruhrgas bei VNG das Sagen, obwohl sie vorläufig nicht einmal in der Lage war, aus ihrem eigenen Netz in das der VNG einzuspeisen. Die Vertreter des einzigen Lieferanten verfügten dagegen nicht einmal über die Sperrminorität.

Vor diesem Hintergrund entbrannte im Oktober 1991 ein offen ausgetragener "Gaskrieg" zwischen BASF und Ruhrgas (911004). Das deutsch-russische Gemeinschaftsunternehmen WIEH verfügte zwar kaum über Einfluß bei der VNG, konnte aber Preise und Mengen des von der VNG bezogenen Erdgases bestimmen. Von diesem Hebel machte WIEH nun Gebrauch und erhöhte der VNG die Preise. Und als die VNG nicht bezahlen wollte, verringerte sie kurzerhand ihre Gaslieferungen, so daß die VNG zur Sicherstellung der Versorgung ihre Untertagespeicher anzapfen mußte. In den östlichen Bundesländern zeichnete sich damit die Gefahr einer Erdgas-Versorgungskrise ab, denn irgendwann würden die Speicher leer sein.

Anfang Dezember 1991 verschärfte WIEH den Druck auf VNG mit der Ankündigung, die Lieferungen zum Jahresende ganz einzustellen, falls die VNG nicht den geforderten Preis zahle. Die VNG bzw. die Ruhrgas antworteten mit einer Anzeigenkampagne in Gestalt eines "Offenen Briefs" an die Vorstände von BASF und Wintershall. Darin wurden der WIEH unvertretbare Preisforderungen vorgeworfen und "schwere Versorgungsstörungen in Ostdeutschland" vorausgesagt, falls die WIEH bei ihrer Haltung bleibe. "Wir werden deshalb die Bundesregierung bitten, die für solche Notsituationen vorgesehene öffentliche Notlastverteilung einzurichten", hieß es in dem Offenen Brief.

Noch vor Weihnachten zeichnete sich dann eine Entspannung der verhärteten Fronten ab. Die Basis bildete ein Schlichtungsvorschlag des Bundeskartellamts, wonach die VNG bestimmte Aufschläge auf den alten Erdgas-Preis akzeptierte und für die bereits gelieferten Mengen eine Pauschalnachzahlung leistete. Der endgültige Preis für das Erdgas aus Rußland sollte zu einem späteren Zeitpunkt in einem Schiedsverfahren festgelegt werden. Ferner wurde entschieden, daß nicht die Ruhrgas AG, sondern die Bayerische Landesbank die Vorfinanzierung der VNG-Anteile übernimmt, die von der Treuhand den ostdeutschen Kommunen zugestanden worden sind (911208).

"Gaskrieg" geht in die zweite Runde – WIEH und Kreml drohen mit Lieferstopp

Die Einigung war indessen mehr ein Waffenstillstand als ein Friedensschluß. Auf beiden Seiten rüstete man für die nächste Kraftprobe. Die Ruhrgas-Miteigentümerin BEB baute an einer 165 Kilometer langen Pipeline, mit der noch vor dem nächsten Winter das ostdeutsche VNG-Netz an die Leitungen der Ruhrgas angeschlossen werden sollte. Die WIEH trieb seit Oktober 1991den Bau einer 320 Kilometer langen Transportleitung voran, die als "Sächsisch-Thüringische Erdgas-Leitung" (Stegal) die Verbindung vom VNG-Netz zur Erdgas-Übergabestation an der Olbernhau an der Grenze zu Tschechien herstellen sollte. Außerdem begann sie im Mai 1992 mit dem Bau einer weiteren Transportleitung, die als "Mittel-Deutschland-Anbindungs-Leitung" (Midal) über 700 Kilometer von Südddeutschland bis an die Nordsee führen sollte und bereits den früheren Planungen für den Import von norwegischem Erdgas zugrunde gelegen hatte (920909).

Ende Januar 1992 teilte der russische Vizepremier Gaidar dem deutschen Wirtschaftsminister Jürgen Möllemann mit, daß die VNG nicht damit rechnen könne, nach dem 1. März weiter mit Gas beliefert zu werden. Möllemann war nach Moskau gereist, um eine gemeinsame Konferenz mit den Russen vorzubereiten. Bei der anschließenden Sitzung des deutsch-russischen Kooperationsrats am 18. Februar in Bonn stand deshalb auch dieses Problem auf der Tagesordnung. Beide Seiten einigten sich auf die vorläufige Fortsetzung der Lieferungen im laufenden Jahr. Über den Preis für die Lieferungen wurde Stillschweigen vereinbart, und auch sonst blieb vieles unklar (920218).

Anfang 1994 brach der Gas-Streit zwischen Ruhrgas und BASF erneut aus. Die WIEH kündigte die Einstellung der russischen Erdgaslieferungen zum 20. Januar an, weil sich die VNG bei den Preisverhandlungen völlig unnachgiebig gezeigt habe. Die Verantwortung für das Scheitern der Verhandlungen liege allein bei der VNG, die seit September 1992 über die westliche Anbindung an das Ruhrgas-Netz verfügte und es sich deshalb leisten könne, selbst günstige Angebote für russisches Erdgas auszuschlagen. Die VNG beteuerte dagegen, daß die West-Anbindung keinen ausreichenden Ersatz gewährleiste und deshalb ein Lieferstop die Gasversorgung der neuen Bundesländer gefährden würde.

Auch dieser Streit wurde auf politischer Ebene beigelegt. Das Bundeswirtschaftsministerium richtete ein Schreiben an das russische Außenministerium, in dem es den angekündigten Lieferstop durch Gazprom als "eklatanten Vertragsverstoß" bezeichnete. Die Kontrahenten einigten sich schließlich kurz vor dem angekündigten Lieferstop am 19. Januar bei geheimen Verhandlungen in Moskau auf einen Kompromiß. Der neue Preis war dem Vernehmen nach höher als derjenige, auf den sich beide Seiten nach dem ersten Gas-Streit am 18. Februar 1992 in Bonn geeinigt hatten (940107).

Damit war der dreijährige "Gaskrieg" zwischen BASF und Ruhrgas beendet. Anfang Februar 1994 unterzeichneten WIEH und VNG einen langfristigen Liefervertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Die VNG verpflichtete sich darin von 1994 bis 1998 zum Bezug von jährlich 3,5 Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas. Ab 1999 erhöhte sich die Bezugsmenge auf 7 Milliarden Kubikmeter (940213).

Das neue Duopol grenzt seine Interessensphären durch einen Demarkationsvertrag ab

Wesentlicher Bestandteil der Vereinbarungen, mit denen die beiden Erdgas-Importeure im Februar 1994 ihren "Gaskrieg" beilegten, war ein Demarkationsvertrag. Er verpflichtete die Ruhrgas-Ableger VNG und Erdgas Südsachsen GmbH (ESG) zum Bezug bestimmter Mengen Gas von den Wintershall-Unternehmen Wingas und WIEH, während diese zusicherten, in dem Versorgungsgebiet von VNG und EVG - mit Ausnahme einiger bereits bestehender Lieferverträge - nicht geschäftlich tätig zu werden. Die Liefer- und Demarkationsverträge sollten für zwanzig Jahre bis zum 30. September 2013 gelten.

Solche Demarkationsverträge bestanden damals auch zwischen anderen Ferngasunternehmen und waren grundsätzlich zulässig. Das Bundeskartellamt erklärte jedoch in diesem Fall die Gebietsabsprache am 7. März 1995 für unwirksam, weil Wintershall und Ruhrgas über konkurrierende Leitungen zur Belieferung von Kunden verfügten. Denn Wintershall hatte inzwischen fast parallel zur neuen Verbundleitung der Ruhrgas-Gruppe durch Thüringen und Sachsen ihre Erdgas-Pipeline "Stegal" mit Stichleitungen zu Großkunden gebaut. Nach Feststellung des Kartellamtes waren Demarkationsverträge nur dann vom Kartellverbot ausgenommen, wenn der Netzbetreiber über ein "natürliches Monopol" verfügte, weil der Bau konkurrierender Leitungen nicht möglich oder sinnvoll war. Diese Voraussetzung sei aber im Verhältnis zwischen Ruhrgas und BASF/Wintershall entfallen. Der zwischen beiden Konzernen abgeschlossene Demarkationsvertrag bewirke lediglich die Unterbindung von Wettbewerb und Nachteile für die Kunden.

Kartellamt siegt nach neun Jahren vor dem Bundesgerichtshof

Das Berliner Kammergericht beurteilte den Sachverhalt allerdings anders und hob die Verfügung des Kartellamts am 14. Februar 1996 wieder auf (960203). Der daraufhin vom Bundeskartellamt angerufene Bundesgerichtshof gab der Beschwerde am 28. September 1999 statt und verwies den Fall an das Kammergericht zurück. Dieses entschied daraufhin zugunsten des Bundeskartellamts, wobei es die seit 1998 veränderte Rechtslage berücksichtigte. Denn mittlerweile war das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten, das den Strom- und Gasmarkt grundsätzlich liberalisierte und Demarkationsverträge strikt untersagte.

Obwohl der Streit also inzwischen historisch geworden war, riefen VNG und EVG nun den Bundesgerichthof an. Sie argumentierten, daß die Gebietsabsprache im Rahmen einer Mindesabnahmeverpflichtung erfolgt sei, die vor Inkrafttreten des neuen Energierechts erfolgte und nicht eingehalten werden könne, wenn sich nun durch den Wegfall des Gebietsschutzes die Absatzmöglichkeiten verringern würden. Aber auch der Bundesgerichtshof wollte endlich einen Schlußstrich unter diese Art Verträge ziehen. Am 18. Februar 2003 befand er, daß die Vereinbarung in jedem Falle ein verbotenes Kartell sei. Die Gebietsabsprachen seien für die abgeschlossenen Energielieferverträge nicht funktionsnotwendig. Zwar bestehe zwischen Gebietsabsprache und Mindestabnahmeverpflichtung ein Zusammenhang. Dies dürfe aber nicht dazu führen, daß die Gebietsabsprache hinzunehmen sei. Vielmehr werde unter Umständen die Mindestabnahmeverpflichtung von der Unwirksamkeit der Gebietsabsprache erfaßt (030207).

Erfolgloser Kampf um "Durchleitung" zur Papierfabrik Weißenborn

Mit der Untersagung des Demarkationsvertrags zwischen Ruhrgas und BASF griff das Bundeskartellamt erfolgreich einer Neuregelung vor, die erst mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes 1998 allgemeine Gültigkeit erlangte. Erfolglos blieb dagegen sein Versuch, auch die "Durchleitung" vorab zu ermöglichen, indem es die VNG und die Erdgas Südsachsen GmbH (ESG) am 29. Juni 1992 verpflichtete, der WIEH eine vier Kilometer lange Pipeline zur Versorgung der Papierfabrik Weißenborn zur Verfügung zu stellen.

Die Papierfabrik hatte den Gasbezug bei der ESG gekündigt und wollte einen günstigeren Liefervertrag mit der WIEH abschließen. Um die Papierfabrik wirklich beliefern zu können, hätte die WIEH aber große Leitungsstrecken der konkurrierenden Verbundnetz Gas (VNG) sowie eine vier Kilometer lange Stichleitung der ESG benutzen müssen. Eine solche Durchleitung wäre zwar technisch möglich gewesen, wurde aber bisher nur auf freiwilliger vertraglicher Basis praktiziert. Die beiden Ruhrgas-Unternehmen verweigerten deshalb erwartungsgemäß die Zustimmung.

In der nun folgenden Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt erhielten die beiden Ruhrgas-Ableger sogar den Beistand der sächsischen Landeskartellbehörde, die im November 1992 die Ansicht vertrat, daß der WIEH angesichts ihrer Finanzkraft der Bau einer eigenen Leitung zuzumuten sei. Auch entstehe der ESG ein Wettbewerbsnachteil, wenn ein anderes Unternehmen lukrative Verträge aquiriere und damit eine "gesunde Durchmischung" der Kundenstruktur unmöglich mache (921105).

Der Kartellsenat des Berliner Kammergerichts hob dann am 9. Juni 1993 die Verfügung des Bundeskartellamts auf. Er war der Meinung, daß das Bundeskartellamt kein Energieunternehmen generell verpflichten dürfe, Verhandlungen über eine Durchleitung aufzunehmen (930605). Im November 1994 wies auch der Bundesgerichtshof in letzter Instanz die Beschwerde des Bundeskartellamts gegen dieses Urteil zurück (941103).

BASF und Gazprom machen gegen den neuen VNG-Haupteigentümer EWE mobil

Als die Ruhrgas AG Anfang 2003 dem E.ON-Konzern eingegliedert wurde, verband das Bundeswirtschaftsministerium seine heftig umstrittene Sondererlaubnis für diese "Elefantenhochzeit" unter anderem mit der Auflage, daß E.ON die Ruhrgas-Beteiligung an der VNG abgeben müsse (020701). Den größten Teil der insgesamt 42,11 Prozent betragenden E.ON-Beteiligung an VNG übernahm daraufhin der kommunale Energieversorger EWE, aus dem sich E.ON ebenfalls zurückziehen mußte. Durch weitere Zukäufe konnte EWE die VNG-Beteiligung bis auf knapp 48 Prozent erhöhen (031208). Ein Konsortialvertrag mit elf ostdeutschen Kommunen, die ihre bereits bestehende VNG-Anteile aus dem Ruhrgas-Paket auf insgesamt 25,79 Prozent erhöhen durften, sollte der EWE trotz der fehlenden Aktienmehrheit die unternehmerische Führung sichern.

Am 15. Mai 2007 kam es aber zu einem offenen Machtkampf: Der von der Hauptversammlung soeben neu gewählte Aufsichtsrat kippte seinen bisherigen Vorsitzenden Werner Brinker aus dem Amt, obwohl Brinker als Chef der EWE den Hauptaktionär vertrat. Stattdessen wurde ein Vertreter der BASF-Tochter Wintershall zum neuen Vorsitzenden gewählt. Auch bei der Besetzung der Stellvertreter-Posten kam die EWE nicht zum Zuge (070504).

Ermöglicht wurde die Palastrevolution durch eine Allianz der Minderheitseigentümer Wintershall (15,79 Prozent) und Gazprom (5,26 Prozent) mit den Vertretern der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat, die sich ihrerseits in Übereinstimmung mit dem Management unter dem Vorstandsvorsitzenden Klaus-Ewald Holst wußten, während die Kommunen ihren Konsortialpartner im Stich ließen. Brinker charakterisierte die gegen die EWE angetretene Fronde als "klare Koalition zwischen Kassel, Moskau und Leipzig" (wobei Kassel für den Sitz der Wintershall, Moskau für Gazprom und Leipzig für das VNG-Management stand). Aktueller Anlaß der "Palastrevolution" war anscheinend, daß sich die EWE um die Stadtwerke Leipzig beworben hatte, die bis Ende des Jahres zu 49,9 Prozent privatisiert werden sollten. Da die Stadt Leipzig rund 5,5 Prozent der Anteile an der VNG hielt, hätten sich der EWE durch den Einstieg in Leipzig gute Chancen eröffnet, bei VNG vom Haupt- zum Mehrheitsaktionär zu werden. Hinzu kam, daß sich die VNG gemeinsam mit der SachsenLB ebenfalls um die Leipziger Stadtwerke bewarb und von der Bewerbung ihres Hauptaktionärs anscheinend erst aus der Zeitung erfuhr, obwohl VNG-Chef Holst dem Vorstand der EWE angehörte.

Seitdem konnte die EWE ihre VNG-Beteiligung nur noch in Höhe der gehaltenen Anteile in den Konzernabschluß einbeziehen und nicht mehr voll konsolidieren (070808). Insgeheim bereitete sie jedoch den Gegenschlag durch Erwerb der kompletten VNG-Mehrheit vor. Im April 2008 bestätigte sie, daß sie mit den Stadtwerken Jena-Pößneck den Kauf von deren VNG-Anteil in Höhe von 1,04 Prozent vereinbart habe. Hinzu schien sie gute Aussichten zu haben, auch noch die 3,66 Prozent betragende VNG-Beteiligung der Stadt Halle und damit die Mehrheit an dem ostdeutschen Gasversorger zu erlangen.

BASF/Wintershall und Gazprom machten daraufhin deutlich, daß sie eine Mehrheit der EWE an VNG mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern wollen (080817). Die ostdeutschen kommunalen Anteilseigner der VNG werden somit derzeit von zwei Seiten umworben und dürften für die Abgabe ihrer Mini-Beteiligungen wahre Traumsummen geboten bekommen. Vermutlich geht es der Allianz aus BASF/Wintershall und Gazprom aber nicht nur um eine Abwehrmaßnahme. Es spricht einiges dafür, daß die seit 18 Jahren geschäftlich eng verbundenen Konzerne zugleich einen zweiten Anlauf unternehmen, um die Eigentumsverhältnisse bei VNG, die 1990 zugunsten der Ruhrgas entschieden wurden, doch noch zu ihrem Vorteil zu verändern.