Oktober 2005

051001

ENERGIE-CHRONIK


Große Koalition sucht Kompromiß, um Abschaltung von Kernkraftwerken zu vermeiden

Die unterschiedlichen Positionen von SPD und Union zur Kernenergie belasteten im Oktober die laufenden Gespräche über eine Große Koalition. Den Hintergrund bildet, daß in der neuen Legislaturperiode vier Kernkraftwerke ihre Restlaufzeiten erreichen würden und damit vom Netz gehen müßten. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums wäre dies bei Biblis A etwa im Juni 2008 der Fall. Im April 2009 würden Neckarwestheim und Biblis B folgen. Außerdem wäre im September 2009 - dem voraussichtlichen Monat der nächsten Bundestagswahlen - noch Brunsbüttel an der Reihe.

Die Kernkraftwerksbetreiber machen inzwischen keinen Hehl mehr daraus, daß ihnen an einer Revision des im Juni 2001 vereinbarten "Energiekonsenses" (010602) und der darauf basierenden Neufassung des Atomgesetzes (020404) sehr gelegen ist. Laut "Frankfurter Allgemeine" (29.10.) wären sie als Gegenleistung für eine Verlängerung der Laufzeiten bereit, einen staatlichen Fonds zur Energieforschung mit Millionenbeträgen zu unterstützen. Schützenhilfe bekamen sie von der Energiegewerkschaft IG BCE, die gemeinsam mit den vier Kernkraftwerksbetreibern in einem Papier für "Mehr Realismus in der Energie- und Umweltpolitik" plädierte. Unter anderem müsse "angedacht werden, den Einsatz der Kernenergie allein auf den Sicherheitsnachweis der Anlagen abzustellen". Zunächst hatte auch Verdi-Chef Frank Bsirske das Papier unterschrieben. Anscheinend war ihm dabei entgangen, daß es mit bisherigen Positionen und Formulierungen seiner Gewerkschaft in dieser Frage nicht übereinstimmte, denn er zog seine Unterschrift wieder zurück.

Die SPD hat deutlich gemacht, daß sie eine allgemeine Verlängerung der Laufzeiten, wie sie von der Union im Wahlkampf gefordert wurde (050502), nicht akzeptieren kann. Laut "Financial Times Deutschland" (20.10.) würde es aber auf beiden Seiten als erträglicher Kompromiß empfunden, von der Regelung des § 7 Abs. 1b des neuen Atomgesetzes Gebrauch zu machen, die grundsätzlich auch die Übertragung der Restlaufzeiten jüngerer auf ältere Kernkraftwerke erlaubt. Allerdings muß in diesem Fall das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Übertragung zustimmen. Nach dem aktuellen Stand der Koalitionsverhandlungen hätten damit neben der Kanzlerin Angela Merkel vor allem die Sozialdemokraten Sigmar Gabriel als Umwelt- und Peer Steinbrück als Wirtschaftsminister die Nicht-Stillegung der beiden Kernkraftwerke zu genehmigen.

Einen Präzedenzfall gibt es bereits: Im Oktober 2002 bewilligte Bundesumweltminister Trittin (Grüne) der EnBW die Übertragung einer Reststrommenge von 5,5 Terawattstunden vom Kernkraftwerk Philippsburg 1 auf die alte Anlage Obrigheim (021002). Den Hintergrund der Ausnahmeerlaubnis bildete in diesem Fall eine Geheimzusage des Bundeskanzlers Schröder, der bei den Verhandlungen über den sogenannten Energiekonsens dem damaligen EnBW-Chef Gerhard Goll zugesichert hatte, einen Antrag auf Laufzeitverlängerung für Obrigheim zu genehmigen (050503).

Im allgemeinen ist es allerdings unwirtschaftlich, die Laufzeit modernerer Anlagen zugunsten von älteren zu verkürzen. Sinnvoll wären diesbezügliche Überlegungen nur zur vorübergehenden Ausräumung von politischem Konfliktstoff. Und auch dann wäre der Kompromiß für Union und Kernkraftwerksbetreiber in dieser Frage nur lohnend, wenn sie mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten könnten, daß eine auf die Große Koalition folgende Bundesregierung die Laufzeiten für Kernkraftwerke generell verlängert und das Atomgesetz entsprechend revidiert.

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