September 2005

050906

ENERGIE-CHRONIK


E.ON erwägt die Übernahme von Scottish Power

Wie der E.ON-Konzern am 5. September mitteilte, prüft er eine mögliche Übernahme des britischen Strom- und Gasversorgers Scottish Power. Offenbar war E.ON zu dieser Stellungnahme von der britischen Aufsichtsbehörde aufgefordert worden, nachdem der Aktienkurs von Scottish Power aufgrund von Übernahmegerüchten gestiegen war. "Nach dem britischen Takeover Code ist E.ON zu dieser Stellungnahme verpflichtet", hieß es in der Mitteilung. Es gebe aber bisher weder einen Kontakt mit Scottish Power in dieser Frage noch könne man garantieren, daß tatsächlich ein Übernahmeangebot erfolgt.

Die Kosten der geplanten Übernahme von Scottish Power werden auf bis zu 18 Milliarden Euro geschätzt und würden damit selbst einen Finanzriesen wie E.ON strapazieren. Momentan dürfte E.ON über fünf Milliarden Euro flüssige Mittel verfügen. Mit einem konkreten Übernahmeangebot ist vermutlich erst Anfang 2006 zu rechnen, wenn Scottish Power den Verkauf der amerikanischen Tochter PacifiCorp (981227) abgeschlossen hat.

Mit sieben Millionen Strom- und Gaskunden und einem Marktanteil von 14 Prozent rangiert Scottish Power derzeit an sechster Stelle hinter E.ON UK mit mit 8,7 Millionen Strom- und Gaskunden und einem Marktanteil von 18 Prozent. Durch eine Fusion beider Unternehmen würde E.ON zum zweitgrößten Strom- und Gasversorger hinter Centrica. Da insoweit keine marktbeherrschende Stellung entsteht, rechnet man sich anscheinend bei E.ON gute Chancen aus, die Fusion von der EU-Kommission genehmigt zu bekommen.

Zugleich würde E.ON durch den Zusammenschluß der größte Verteilnetzbetreiber in Großbritannien. Bisher rangiert E.ON mit "Central Networks" (früher East Midlands Electricity und Midlands Electricity) an zweiter Stelle nach der französischen "EDF Energy". Viertgrößter Verteilnetzbetreiber ist Scottish Power (siehe Grafik). Da die Netzbetreiber nicht miteinander konkurrieren und von der Regulierungsbehörde überwacht werden, dürfte das Argument einer marktbeherrschenden Stellung in diesem Falle nicht zum Tragen kommen.

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