Juni 2005

050616

ENERGIE-CHRONIK


Trittin veröffentlicht Gesetzentwurf zur Endlagerung

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) ließ Ende Juni einen Gesetzentwurf seines Ministeriums zur Endlagerung radioaktiver Abfälle veröffentlichen. Wegen der anstehenden Neuwahlen zum Bundestag (050501) hat das 47 Seiten umfassende "Gesetz zur Errichtung eines Verbands und Festlegung eines Standortauswahlverfahrens für die Endlagerung radioaktiver Abfälle (Verbands- und Standortauswahlgesetz - VStG" keinerlei Chance, noch vom 15. Bundestag behandelt und mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet zu werden. Trittin will anscheinend mit Blick auf den Wahlkampf den Vorwurf entkräften, daß er bisher faktisch kein Konzept für die Endlagerung vorgelegt habe. Sogar der Bundesrechnungshof hatte massive Kritik an Trittins bisheriger Vorgehensweise in Sachen Endlagerung geübt, die "nicht zielgerichtet, unwirtschaftlich und wenig transparent" sei (040908).

Kernkraftwerksbetreiber sollen Pflichtmitglieder eines Verbands werden

Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Verbands, dem die Kernkraftwerksbetreiber als Pflichtmitglieder angehören. Diesem Verband, der unter der Rechtsaufsicht des Umweltministeriums steht, soll die Aufgabe der Einrichtung des Endlagers, nicht jedoch die Entscheidung über den Standort, übertragen werden. Entscheidungen über die zu vergleichenden Standorte sowie über den Endlagerstandort sind nach dem Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag vorbehalten.