November 2003

031109

ENERGIE-CHRONIK


Kartellamt verwehrt E.ON den Einstieg in Lübeck

Das Bundeskartellamt hat dem E.ON-Regionalversorger Hanse AG (früher Schleswag) den Erwerb von 49,9 Prozent an den Stadtwerken Lübeck GmbH untersagt. Bei der Verwirklichung des vor einem Jahr vereinbarten Vorhabens (021211) sei eine Verstärkung marktbeherrschender Stellungen beim Absatz von Strom und Gas auf bundesweiten und lokalen Märkten, hieß es zur Begründung. E.ON habe zur Abwendung einer Untersagung Kompensationen angeboten. Diese würden aber nicht ausreichen, um die festgestellten negativen Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auszugleichen.

Wie es in der Pressemitteilung der Behörde vom 24. November 2003 weiter heißt, bezeichnete Kartellamtspräsident Ulf Böge die jetzige Entscheidung als "konsequente Fortsetzung der vom Bundeskartellamt verfolgten Linie, die Energiemärkte offen zu halten und weiteren Marktverschließungseffekten, die insbesondere mit der Beteiligung der großen Verbundunternehmen an Stadtwerken verbunden sind, entgegenzuwirken."

Schon Anfang 2002 hatte das Bundeskartellamt eine Grenze von zwanzig Prozent für Beteiligungen an Stadtwerken gesetzt (020107), die im Zweifelsfall noch niedriger liegen kann (030508). Im September untersagte die Behörde den Erwerb von 30 Prozent der Stadtwerke Eschwege durch die E.ON-Tochter EAM Energie AG (030911)

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