März 2002

020309

ENERGIE-CHRONIK


Kartellamt gegen rechtliche Aufwertung der Verbändevereinbarung

Die vom Bundeswirtschaftsministerium und den Verbänden der Stromwirtschaft angestrebte rechtliche Aufwertung der Verbändevereinbarung II plus (020207) wird vom Bundeskartellamt abgelehnt. In einem Vortrag in der FU Berlin warnte Kartellamtspräsident Ulf Böge den Gesetzgeber vor der Einführung einer solchen "umfassenden Branchen-Selbstregulierung". Den Nutzen davon hätten nur die schwarzen Schafe unter den Energieversorgern. Den Netzbetreibern würde es so ermöglicht, sich unter formaler Einhaltung der Verbändevereinbarung dem Wettbewerb zu entziehen. Es sei widersinnig, wenn die Politik vom Kartellamt eine wirksame Mißbrauchsaufsicht verlange, um die Forderung der EU nach einer Regulierungsbehörde für den Strommarkt (010301) abzuwehren, gleichzeitig aber dem Amt das notwendige Instrumentarium aus der Hand nehme. "An die Stelle einer unabhängigen Mißbrauchsaufsicht würde die Selbstbeaufsichtigung der Branche treten." (FAZ, 19.3.)

Nach den gegenwärtigen Planungen soll die Verbändevereinbarung II plus (011203) bei der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (980401) als "gute fachliche Praxis" Erwähnung finden. Mithin würde eine "gute fachliche Praxis" künftig von Gesetzes wegen vermutet, wenn Netzbetreiber die Verbändevereinbarung einhalten.

Empfehlungen sollen Lieferantenwechsel vereinfachen

Die vom Bundeswirtschaftsministerium ins Leben gerufene "Task Force Netzzugang" (010902, 011203) hat inzwischen Vorschläge zur Erleichterung des Lieferantenwechsels bei Haushaltskunden erarbeitet und mit den beteiligten Verbänden abgestimmt. Die als "Best Practice" bezeichneten Empfehlungen betreffen vor allem Vereinfachungen beim Datenaustausch, die den Verwaltungsaufwand senken. Außerdem müssen Stromhändler den Netzbetreibern künftig keine Originalvollmachten mehr zusenden, wenn sie für ihre Kunden den alten Vertrag kündigen (Tagesspiegel, 19.3.).