Dezember 2001

011214

ENERGIE-CHRONIK


Haushalte müssen mit Strompreiserhöhung von sechs Prozent rechnen

Nach Berechnungen des Verbands der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) muß sich ein Drei-Personen-Musterhaushalt im neuen Jahr auf einen Anstieg seiner Stromrechnung um rund sechs Prozent von 42 auf 44 Euro im Monat gefaßt machen. Der Staatsanteil an dieser Stromrechnung mache dann 18 Euro bzw. 41 Prozent aus (siehe auch 000909, 001207)

Als Ursache nannte der VDEW das Inkrafttreten der vierten Stufe der Stromsteuer ab 1. Januar 2002 (991104 ), die den Haushaltsstrom mit 1,79 Cent pro Kilowattstunde (bisher 1,53 Cent) belastet . Hinzu kämen vermehrte Belastungen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (000201) und das geplante Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (011202).

Der reine Strompreis ist nach diesen Berechnungen seit der Liberalisierung um ein Drittel gesunken. Indessen seien die staatlich verordneten Belastungen um fast die Hälfte gestiegen. Die im Wettbewerb erzielten Preissenkungen seien dadurch zum großen Teil aufgezehrt worden. Außerdem hätten die seit Mitte 2000 steigenden Kosten für Kohle und Gas den Strom verteuert.

Durchschnittliche Stromrechnung eines Drei-Personen-Musterhaushalts mit einem Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunden im Jahr (in Euro)
  1999 2000 2001 2002
Stromrechnung insgesamt 48,20 40,61 41,72 44,09
Mehrwertsteuer (16 Prozent) 6,65 5,60 5,76 6,08
Konzessionsabgabe* 5,22 5,22 5,22 5,22
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz** 0 0,64 0,61 0,72
Erneuerbare-Energien-Gesetz*** 0,28 0,52 0,61 0,77
Stromsteuer (Ökosteuer) 2,25 3,73 4,47 5,22
Stromerzeugung, -transport, -vertrieb 33,80 24,90 25,05 26,08

* regional sehr unterschiedlich; je nach Gemeindegröße 1,33 bis 2,40 Cent/kWh
** für 2002 gemäß Kabinettsbeschluß für das KWK-Gesetz vom 14.8.2001 berechnet
*** löste im April 2000 das Stromeinspeisungsgesetz ab

BBE sieht "Anstiftung zu unbegründeten Preiserhöhungen"

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. kritisierte die Pressemitteilung des VDEW zur bevorstehenden Verteuerung des Strombezugs für Haushalte als "Anstiftung zu unbegründeten Preiserhöhungen". Ein Gutachten des Aachener Ingenieurbüros BET vom Mai 2001 belege, daß das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das KWK-Gesetz sich im kommenden Jahr nur mit 0,37 Pf/kWh auswirken würden (010711). Falsche Vorgaben des VDEW hätten bereits im Jahr 2000 zu Preiserhöhungen um durchschnittlich 1,2 Pf/kWh geführt.

Avacon scheitert mit Preiserhöhung um 1,2 Prozent

Der Regionalversorger Avacon darf seinen Haushaltstarif zum 1. Januar 2002 nur um 0,5 Pf/kWh erhöhen. Ursprünglich hatte das Unternehmen unter Verweis auf die erhöhte Stromsteuer und gestiegene Kosten für den Strombezug von E.ON Energie eine Erhöhung um 1,2 Pf/kWh beantragt. Wie Umweltminister Wolfgang Jüttner am 19. Dezember mitteilte, konnte Avacon die beantragte Erhöhung gegenüber der Preisaufsicht nicht hinreichend begründen (Hann. Allgemeine, 18.12. u. 20.12.).

HEW-Kunden zahlen erheblich mehr

Die Hamburgischen Electicitäts-Werke (HEW) erhöhen die Preise für "HEW future" zum 1. Januar 2002 um 7,3 Prozent beim Arbeitspreis (jetzt 14,96 Cent/kWh) und um fast 30 Prozent beim Grundpreis (jetzt 5,30 Euro pro Monat). Nach Berechnungen des "Hamburger Abendblatt" (24.11.) entspricht dies einer Verteuerung des Strombezugs von neun Prozent (bei 4000 kWh jährlich) bis 14 Prozent (bei 800 kWh jährlich).

Yello wirbt jetzt mit dreimal 6,6

Der bundesweite Stromanbieter Yello hat zum 1. November 2001 für Neukunden sein Preissystem geändert. Der neue Preis setzt sich nun zusammen aus 6,6 Euro monatlichem Grundpreis, 6,6 Cent/kWh Netzpreis und 6,6 Cent/kWh Energiepreis. Yello will damit nach den Worten seines Geschäftsführers Michael Zerr deutlich machen, "daß die in Deutschland verlangten Netzkosten einen wesentlichen Teil der Stromkosten verursachen".

Industriestrompreise seit September unverändert

Nach dem Dow Jones/VIK-Strompreisindex lag der für ganz Deutschland errechnete Strompreis für Industriekunden im November 2001 bei 12,653 Pf/kWh. Er hat sich damit seit September 2001 nicht verändert.