April 2001

010404

ENERGIE-CHRONIK


Kartellbehörden wollen verstärkt gegen überhöhte Netznutzungsentgelte vorgehen

Das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden wollen künftig verstärkt gegen "mißbräuchliche Praktiken" der Betreiber von Stromnetzen vorgehen. Wie das Bundeskartellamt am 24.4. mitteilte, stützen sie sich dabei auf das Papier, das eine gemeinsame Arbeitsgruppe erstellt hat (001016 und 010203). Der vom 19. April datierte Bericht umfaßt insgesamt 72 Seiten und wird auf der Internet-Seite des Bundeskartellamts zum Herunterladen angeboten.

Der Bericht soll die Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer verbessern. Nach Feststellung der Arbeitsgruppe ist eine flächendeckende Überprüfung der Netznutzungsentgelte und Behinderungspraktiken der ca. 800 Netzbetreiber ohne personelle Verstärkung derzeit nicht möglich. Der Bericht soll deshalb als Basis für ein einheitliches und arbeitsteiliges Vorgehen dienen, um in Musterverfahren einzelne Streitfragen der Netznutzung gerichtlich klären zu lassen. Die Kartellbehörden erwarten, daß sich die Mehrzahl der Unternehmen an ihrer Rechtsauffassung orientieren.

Zur Verbändevereinbarung II (991201) wird in dem Bericht festgestellt, daß sie keine rechtliche Bindungswirkung habe: Selbst für die Mitglieder der beteiligten Verbände habe sie "nicht mehr als Empfehlungscharakter".

Grundsätzlich sehen die Kartellbehörden die Gefahr, daß integrierte Versorger ihre Netznutzungsentgelte möglichst hoch kalkulieren, um andere Stromanbieter zu diskriminieren. Mit den Gewinnen aus den überhöhten Netznutzungsentgelten könnten sie die rechnerischen Verluste im Vertriebsbereich leicht wieder ausgleichen.

Im einzelnen benennt der Bericht der Arbeitsgruppe folgende Konfliktpunkte, um die es zu Musterprozessen mit Netzbetreibern kommen könnte: