Juli 2000

000702

ENERGIE-CHRONIK


RWE und E.ON warnen vor KWK-Gesetz: "40 Prozent des Stroms wieder reguliert

Die beiden größten deutschen Stromversorger haben die Bundesregierung aufgefordert, ihre Pläne für ein Gesetz zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu revidieren. Sowohl RWE als auch E.ON sehen Mehrbelastungen in Milliardenhöhe auf die Stromwirtschaft und deren Kunden zukommen. Zusammen mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Ökosteuer werde das geplante KWK-Gesetz rund 40 Prozent der Stromerzeugung dem Wettbewerb entziehen. Zudem werde es zu einer weiteren Erhöhung der Überkapazitäten in der Stromerzeugung führen und den wirtschaftlichen Druck auf bestehende Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke verstärken, die nicht in den Genuss der Förderung gelangen (Focus, 10.7.).

Koalition plant Quotenregelung mit Möglichkeit des Zertifikat-Handels

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) hält die Pläne zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung offenbar auch nicht für sinnvoll. Dessen ungeachtet wollen die Fraktionen der Koalitionsparteien einen entsprechenden gemeinsamen Gesetzentwurf ausarbeiten. Wie die Fördergemeinschaft Blockheizkraftwerke am 21.7. mitteilte, einigten sich beide Fraktionen am 3.7. auf ein Eckpunktepapier, um bis 2010 den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung in Deutschland auf 25 Prozent zu verdoppeln. Die Belieferer von Endkunden würden demnach verpflichtet, einen steigenden Anteil ihres Stromabsatzes aus Kraft-Wärme-Kopplung zu decken. Ersatzweise könnten sie entsprechende Zertifikate von solchen Unternehmen erwerben, die überschüssigen KWK-Strom am Markt anbieten. Auf der Basis dieses Eckpunktepapiers sollen die noch offenen Fragen bis zum Jahresende geklärt und das Gesetzgebungsverfahren bis Mitte kommenden Jahres abgeschlossen werden.

Das KWK-Ausbaugesetz soll das "Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Vorschaltgesetz)" ablösen, das der Bundestag am 24.3. verabschiedete (000301) und das nach seiner Billigung durch den Bundesrat (000402) am 8.4. in Kraft trat. Dieses Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber zur Zahlung einer degressiv gestaffelten Mindestvergütung von zunächst 9 Pf/kWh für Strom, der aus Heizkraftwerken oder Blockheizkraftwerken in ihr Netz eingespeist wird. Es ist als befristete Ad-hoc-Hilfe für KWK-Anlagen der allgemeinen Versorgung gedacht, bis ein umfassenderes Gesetz die Förderung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung regelt, deren Rentabilität infolge der Liberalisierung des Marktes und des Verfalls der Strompreise nicht mehr im früheren Umfang gesichert ist.