Die Entwicklung der deutschen Stromversorgung bis 1998

Am Anfang waren die Stadtwerke

- Überlandzentralen schlossen Lücken

- Die Herausbildung der Verbundebene

- Konzessions- und Demarkationsverträge

- Dreistufiges System der Stromversorgung

- Freistellung vom Kartellverbot

RWE errichtete die erste "Verbundleitung"

- Verkaufte Tochter übernahm ihre Mutter

- Hugo Stinnes holte die Kommunen mit ins Boot

Westfälische Städte gründen VEW

- Preußischer Landrat als Initiator

- Frühe Pläne für Zusammenschluß mit RWE

- Aus dem kommunalen "ElektrizitätsVerband" wird eine Aktiengesellschaft

Der "Elektrofrieden" ermöglichte den weiteren Ausbau des Verbundsystems

- Der preußische Staat gründet 1927 die PreussenElektra

- Die letzten Claims werden abgesteckt

- Verbindung von Wasserkraft und Kohle angestrebt

- Erster und zweiter "Elektrofrieden"

In Baden übernahm der Staat die Regie

- Die "vaterländischen Wasserkräfte" sollten nicht privaten Interessen ausgeliefert werden

- Landtag beschloss 1921 die Gründung des Badenwerks

Kommunale Vielfalt in Württemberg

Im "Bayernwerk" blieben Lücken

Das Reich scheiterte mit seinen Monopolplänen, betätigte sich aber erfolgreich als Stromproduzent

- Gesetz zur Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft gelangte nie zur Ausführung

- Reichsregierung übernahm von der AEG die Elektrowerke AG

Das Energiewirtschaftsgesetz von 1935

Die Stromwirtschaft der neuen Länder wird ebenso gegliedert wie im Westen

- Fast hätten RWE, PreussenElektra und Bayernwerk alles übernommen

- Kommunen verlangten erfolgreich ihre Stadtwerke zurück

- Dreistufige Struktur wie im Westen

- Zahl der Regionalversorger mehr als halbiert

Die Strom-Landschaft beim Inkrafttreten der Liberalisierung 1998

- Acht Verbundunternehmen

- Achtzig Regionalversorger

- Über 900 Stadtwerke

- Begrenzter Wettbewerb in Teilbereichen

- Bei den Anteilseignern dominierten Gemeinden, Länder und Bund

- Eigenerzeugung von Industrie und Bahn

Links – Literatur