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Ältere Niedrigenergiehäuser im Wohnpark Kraienbruch bei Essen: Äußerlich unterscheiden sie sich kaum von anderen Neubauten, die lediglich die Mindestanforderungen der Wärmeschutzverordnung erfüllten.

Die Niedrigenergie-Bauweise ist jetzt Standard

Bei dem Wort Niedrigenergiehaus denken viele an ein extravagantes Haus, das schon äußerlich aus dem Rahmen fällt: Vor dem geistigen Auge tauchen Bilder von "Solarhäusern" auf, die mit großen Glasflächen die Sonnenwärme einfangen. Oder man denkt an Berichte über "energieautarke Häuser" oder "Null-Heizenergie-Häuser", die mit viel aufwendiger Technik wie transparenter Wärmedämmung, Sonnenkollektoren, Solarzellen, Erdspeichern oder Wasserstoff-Technologie ausgerüstet sind.

Gewiß: Ein Niedrigenergiehaus kann auch so aussehen. Im Normalfall unterscheidet es sich aber nicht von einem konventionellen Haus und ist auch nicht viel teurer. Seine wichtigste Voraussetzung - gute Wärmedämmung und Luftdichtheit - steckt unsichtbar in den Wänden. Praktisch unsichtbar bleibt auch die Technik, die für den notwendigen Luftaustausch und das Wohlbefinden der Bewohner sorgt.

Der Unterschied zum konventionellen Haus besteht im wesentlichen darin, daß ein Niedrigenergiehaus die neuesten Vorschriften zur Energieeinsparung erfüllt. Festgelegt sind diese Bestimmungen in der Energieeinsparverordnung (EnEV), die im Juli 2001 beschlossen wurde und bis spätestens Anfang 2002 in Kraft treten soll.

Insgesamt wurden die gesetzlichen Anforderungen seit Anfang der achtziger Jahre dreimal erhöht. Was man früher einmal als Niedrigenergiehaus bezeichnete, muß deshalb nicht den Standards von heute genügen. Der Großteil des Altbaubestandes erfüllt weiterhin nicht einmal die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung. Besonders groß ist der Nachholbedarf in den neuen Bundesländern: Noch in den neunziger Jahren verbrauchten die Ostdeutschen im Durchschnitt jährlich 280 Kilowattstunden zur Beheizung eines Quadratmeters Wohnfläche, während die Westdeutschen mit 220 Kilowattstunden auskamen. Im Osten wie im Westen lag damit der Durchschnittsverbrauch erheblich über den Werten der 1995 erlassenen zweiten Wärmeschutzverordnung, die neuen Gebäuden nur 90 bis 120 Kilowattstunden zugestand.

Wie schon die Errichtung eines normalen Hauses, ist auch der Bau eines Niedrigenergiehauses die Sache von Fachleuten. Die Grundzüge der Niedrigenergiebauweise, wie sie im folgenden skizziert werden, sind dagegen recht einfach verstehen.