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Pressebild MVV / Foto: Leuschner

Zwischen den rund 900 Stadtwerken, die 1998 mit der Liberalisierung der Energieversorgung konfrontiert wurden, gab und gibt es himmelweite Unterschiede. Zum Beispiel ist die MVV Energie AG in Mannheim (links) ein Konzern mit mehr als 6000 Beschäftigten und der siebtgrößte deutsche Stromversorger, wenn man den Stromabsatz an Endkunden als Maßstab nimmt. Dagegen haben die Stadtwerke Pappenheim in Bayern (rechts) gerade mal sieben Beschäftigte und versorgen nur rund 1400 Stromkunden. Die Stadt Mannheim hat ihren Eigenbetrieben schon 1974 die Rechtsform einer GmbH verpaßt, um Konzessionsabgaben erheben zu können, und 1998 die Energieversorgung in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, um sie an die Börse zu bringen. Die Stadtwerke Pappenheim sind dagegen nach wie vor ein kommunaler Eigenbetrieb.

Was die Preisgünstigkeit angeht, braucht sich die Hütte der Stadtwerke Pappenheim aber gewiß nicht hinter dem Hochhaus der MVV zu verstecken: Ende 2007 bezahlte ein Stromkunde in Pappenheim für die Grundversorgung mit jährlich 4000 Kilowattstunden 756 Euro. In Mannheim verlangte die MVV für denselben Strombezug 877 Euro...

Stadtwerke behaupten sich besser als anfangs befürchtet

Zunächst gab es bei den Stadtwerken starke Befürchtungen, im Preiskampf nicht mithalten zu können und deshalb einen Großteil der Industriekunden zu verlieren. Schließlich können die Stadtwerke den Strom nicht billiger abgeben, als sie ihn selber beim Vorlieferanten einkaufen. Dann aber besannen sich die kommunalen Stromversorger darauf, daß sie selber auch Großkunden sind - sogar größere als die meisten Industriebetriebe - und verhandelten ihrerseits erfolgreich mit den Vorlieferanten über eine Senkung der Preise.

Den Vorreiter machten die Städte Waldshut-Tiengen und Freiburg, die sogleich nach Inkrafttreten des neuen Energierechts die laufenden Strombezugsverträge kündigten, um künftig Strom aus der Schweiz zu beziehen. Es half dem angestammten Vorlieferanten nichts, daß er auf der Einhaltung der alten Verträge bestand, die bis weit über die Jahrtausendwende gelten sollten: Das Landgericht Mannheim entschied, daß derartige Verträge ganz oder teilweise nichtig sind, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Klauseln über Gebietsaufteilung, Kundenschutz und Gesamtbedarfsdeckung enthalten.

Hilfestellung für Kraft-Wärme-Kopplung

Insgesamt konnten sich so auch die Stadtwerke im Wettbewerb relativ gut behaupten, indem sie den Preisdruck, den die Industrie und bald auch die Haushaltskunden auf sie ausübten, an die Vorlieferanten weiterreichten. Schwieriger war dies allerdings für Stadtwerke, die sich nicht auf die Verteilung beschränken, sondern ihren Strom zum Teil selbst erzeugen. Denn an den Kosten dieser Eigenproduktion läßt sich nur wenig ändern. Sie können die unrentablen Anlagen allenfalls stillegen, was aber ebenfalls mit Kosten verbunden ist.

Zu den Verlierern des Wettbewerbs gehörten die privaten und kommunalen Kraftwerksbetreiber, da sie erhebliche Preisnachlässe gewähren mussten. Vor allem die aus ökologischen Gründen errichteten Heizkraftwerke drohten manchen Stadtwerken nun zum Klotz am Bein zu werden

Ein besonderes Problem waren dabei die Heizkraftwerke, die nicht nur Strom erzeugen, sondern auch Fernwärme abgeben: Bei einer Stillegung dieser Anlagen würden ganze Gebäudekomplexe, Straßenzüge und Stadtteile ihre angestammte Versorgung mit Heizung und Warmwasser verlieren. Die Heizkraftwerke waren bis dahin der besondere Stolz der Stadtwerke, da sie eine besonders hohe Ausnutzung des eingesetzten Brennstoffs ermöglichen. Nun drohte ausgerechnet diese ökologisch wertvolle "Kraft-Wärme-Kopplung" (KWK) den Stadtwerken zum Klotz am Bein zu werden. Gesetzliche Hilfen taten not. Eine erste Erleichterung trat Anfang 2000 in Kraft: Die Betreiber von KWK-Anlagen durften seitdem für jeden einzelnen Monat, in dem sie eine Brennstoffausnutzung von 70 Prozent erreichen, die Befreiung von der "Ökosteuer" beanspruchen (zuvor mussten sie diese Brennstoffausnutzung, die sich oft nur im Winter verwirklichen läßt, im Jahresmittel erreichen).

Im März 2000 verabschiedete der Bundestag das "Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung". Es verpflichtet die Netzbetreiber zur Zahlung einer Mindestvergütung für Strom, der aus Heizkraftwerken oder Blockheizkraftwerken in ihr Netz eingespeist wird. Das Gesetz war als "Vorschaltgesetz" gedacht. Es sollte möglichst bald von einer Neuregelung abgelöst werden, die auch die Förderung neuer KWK-Anlagen einschließt und langfristig sichert. Dabei schwebte der Bundesregierung zunächst ein Quoten-Modell vor, das die Belieferer von Endkunden verpflichtet hätte, einen steigenden Anteil ihres Stromabsatzes aus Kraft-Wärme-Kopplung zu decken. Dies wurde aber von der Stromwirtschaft - mit Ausnahme der kommunalen Anlagenbetreiber - entschieden abgelehnt. Im Juni 2001 einigte man sich auf ein Bonusmodell in Verbindung mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Branche zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Das neue Gesetz trat zum 1. Januar 2002 in Kraft. Anstelle der ursprünglich geplanten Quotenregelung enthält es finanzielle Anreize für Erhaltung, Modernisierung und Neubau von KWK-Anlagen. Anspruch auf Förderung haben alle KWK-Anlagen der allgemeinen Versorgung sowie Anlagen von anderen Betreibern, aus denen KWK-Strom ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird.

Mehr Kooperationen als Fusionen

Auch bei den Stadtwerken wurden Fusionspläne geschmiedet. Den Anfang machten die Stadtwerke Frankfurt, die sich Mitte 1998 mit der Maingas zur Mainova als viertgrößtem kommunalen Energieversorger Deutschlands zusammenschlossen. Zum 1. Januar 2001 fusionierten die Stadtwerke Freiburg, Lörrach, Breisach, Emmendingen, Offenburg und Lahr zur "Badenova". Im übrigen kamen Fusionspläne aber meistens nicht über Ankündigungen hinaus bzw. blieben im Rahmen von Kooperationen. Wie schwierig Fusionen auf kommunaler Ebene zu bewerkstelligen sind, zeigten die seit 1997 andauernden Bemühungen um einen Stromverbund im Rhein-Main-Gebiet, die unter anderem auch die Fusion zwischen dem südhessischen Regionalversorger Heag und der Energieversorgung Offenbach (EVO) vorsahen. Am Ende gründete die Heag mit den Stadtwerken Mainz die "entega" als gemeinsame Vertriebs- und Handelstochter, während die EVO von der Mannheimer MVV Energie übernommen wurden.

Das Hauptmotiv solcher Kooperationen war die Bündelung des Stromeinkaufs, um von den Vorlieferanten möglichst günstige Preise zu bekommen. So gründeten die Stadtwerke von Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach eine gemeinsame Gesellschaft für den Stromeinkauf. In Niedersachsen schlossen sich zum selben Zweck über 160 Städte und Gemeinden zusammen. In Baden-Württemberg bündelten 75 Stadtwerke ihren Strombedarf.

Die "8KU" betreiben gemeinsam Lobbyarbeit

Die acht größten Stadtwerke Deutschlands gründeten 2007 die Arbeitsgruppe "8KU", um sich als "fünfte Kraft" neben den vier Energiekonzernen am Markt zu positionieren. In Berlin eröffneten sie ein gemeinsames Büros für die Lobbyarbeit. Indessen war nicht beabsichtigt, sich gemeinsam unternehmerisch zu betätigen. Im einzelnen handelte es sich um die Stadtwerke Hannover, München, Mannheim, Köln, Leipzig, Nürnberg, Frankfurt und Darmstadt. Zusammen beschäftigen sie rund 28.000 Mitarbeiter und erwirtschafteten 2005 einen Umsatz von 16 Milliarden Euro. Nach eigenen Angaben vertraten sie mehr als zehn Prozent des Endkundenmarktes und einen Anteil von gut fünf Prozent an der deutschen Stromerzeugung.

Von diesen acht großen Kommunalversorgern, die 2007 die "8KU" gründeten, befanden sich nur München und Leipzig zu hundert Prozent in kommunalem Besitz. An den übrigen besaßen die Konzerne E.ON (Hannover, Nürnberg, Frankfurt, Darmstadt), RWE (Rheinenergie) und EnBW (MVV) größere und in aller Regel auch maßgebliche Beteiligungen. Im einzelnen sah das so aus:

Hannover: Die Stadtwerke Hannover AG befanden sich zu 76 Prozent in kommunalem Eigentum. Die restlichen 24 Prozent verkaufte die Stadt 1994 jeweils zur Hälfte an die Ruhrgas und die E.ON-Tochter Thüga. Nach der Einverleibung der Ruhrgas durch E.ON übernahm die Thüga auch deren Beteiligung.

Nürnberg: Die N-Ergie AG entstand im Jahr 2000 aus der Zusammenlegung des Nürnberger Energie- und Wasserversorgers EWAG mit dem Regionalversorger Fränkisches Überlandwerk. Sie gehörte zu 60,2 Prozent der Stadt Nürnberg und zu 39,8 Prozent der E.ON-Tochter Thüga.

Frankfurt: Die Mainova AG ging 1998 aus den früheren Stadtwerken Frankfurt und der Maingas AG hervor. Sie gehörte zu 75,2 Prozent der Stadt Frankfurt und zu 24,4 Prozent der E.ON-Tochter Thüga. Der Rest war Streubesitz.

Mannheim: An der MVV Energie AG war die Stadt Mannheim noch mit 66,2 Prozent beteiligt. Weitere 15 Prozent wurden zunächst von der Ruhrgas bzw. der E.ON-Tochter Thüga gehalten, dann aber der Energie Baden-Württemberg (EnBW) als Prämie für deren Stillhalten bei der Übernahme von Ruhrgas durch E.ON überlassen. Seit 2007 verfügte die RheinEnergie AG über eine Beteiligung von 16,1 Prozent an der MVV. Der Rest war Streubesitz. Zum MVV-Konzern gehörten unter anderen die Stadtwerke Offenbach, Kiel, Solingen und Ingolstadt.

Darmstadt: Die HEAG Südhessische Energie AG gehörte zu 52,85 Prozent der Stadt Darmstadt und zu 40 Prozent dem E.ON-Konzern. Die restlichen Anteile wurden von Kommunen des Versorgungsgebiets gehalten.

Köln: Die Rheinenergie AG entstand 2002 aus der Zusammenlegung von verschiedenen RWE-Beteiligungen mit dem operativen Geschäft der früheren GEW Köln. Das neue Unternehmen erwarb seinerseits Beteiligungen an anderen kommunalen Versorgern. Es gehörte zu 80 Prozent der Stadt Köln und zu 20 Prozent dem RWE-Konzern.

München: Die Stadtwerke München firmierten seit 1998 als GmbH, gehörten aber nach wie vor zu hundert Prozent der Stadt München als alleiniger Gesellschafterin.

Leipzig: Die Stadtwerke Leipzig GmbH befanden sich seit 2003 im alleinigen Eigentum der Stadt, sollten aber nach dem Willen der politischen Gremien erneut teilprivatisiert werden (siehe weiter unten).

Die Konzernbeteiligungen an sechs der acht Kommunalversorger widerspiegelten nicht unbedingt den tatsächlichen Einfluß, der damit verbunden war. Seit 2001 scheiterten Beteiligungen von über zwanzig Prozent meistens am Einspruch des Bundeskartellamts. RWE mußte sich deshalb bei der Rheinenergie AG mit zwanzig Prozent begnügen, während E.ON seine in früheren Jahren erworbenen und in der Tochter Thüga zusammengefaßten Beteiligungen bis zu 49 Prozent behalten durfte. Der 15-Prozent-Anteil der EnBW an der MVV Energie konnte dagegen als reine Finanzbeteiligung gelten, da das Bundeskartellamt die Übertragung des Aktienpakets von E.ON auf die EnBW an entsprechende Kautelen geknüpft hatte – wiederum im Unterschied zum 16-Prozent-Anteil der Rheinenergie an der MVV, den beide Partner angestrebt hatten und als Basis einer weiter auszubauenden strategischen Kooperation betrachteten. Da die Rheinenergie ihrerseits den RWE-Konzern als "strategischen" Minderheitspartner im Boot hatte, gehörte die MVV eher zum Einflußbereich von RWE als dem von EnBW.

Kommunen machen Kasse mit Verkauf von Anteilen

Viele Stadtwerke-Beteiligungen wechselten vor allem deshalb den Besitzer, weil die Kommunen dringend Geld brauchten. So sicherte sich im Juni 2000 der niederländische Energiekonzern Essent für 1,11 Milliarden Mark die Mehrheit an der Bremer swb AG. Unter dem neuen Eigentümer gingen die ehemaligen Bremer Stadtwerke ihrerseits auf Einkaufstour und vereinbarten eine 49,9-prozentige Beteiligung an den Stadtwerken Bielefeld. Die Stadt Kiel überließ im Juli 2000 dem amerikanischen Konzern TXU für 450 Millionen Mark 51 Prozent der Stadtwerke. Unter dem neuen Eigentümer übernahmen die Kieler Stadtwerke anschließend die Kunden des Stromhändlers Ares und sicherten sich so eine bundesweite Vertriebsschiene. Ausländische Bieter überzeugten auch die Stadt Görlitz, die im Mai 2001 für eine Gesamtleistung von 125 Millionen Mark dem französischen Mischkonzern Vivendi 74,9 Prozent an den Stadtwerken überließ.

Düsseldorf verkauft seine Stadtwerke gegen den Willen der Bürger an EnBW

MItunter gab es heftige Auseinandersetzungen um den Verkauf. Als Beispiel können die Stadtwerke Düsseldorf dienen: Zunächst planten sie eine Kooperation mit den kleineren Stadtwerken Hilden, Krefeld, Moers, Neuss und Remscheid. Später beteiligten sie sich gemeinsam mit der entega und den Stadtwerken München an Plänen für eine bundesweite "Energie-Allianz". Dann beschlossen die Lokalpolitiker den Verkauf sämtlicher Anteile bis auf eine Sperrminorität. Eine Bürgerinitiative machte jedoch gegen die Privatisierung mobil und warf der Rathausregierung vor, die erwarteten 1,8 Milliarden Mark für teure Prestigeobjekte verwenden zu wollen. Bei einem Bürgerentscheid im Mai 2001 sprachen sich mehr als 89 Prozent von über hunderttausend Teilnehmern für die Beibehaltung der städtischen Mehrheit aus. Wegen dieses Bürgerentscheides durfte die Stadt zunächst nur noch 29,9 Prozent verkaufen. Der Zuschlag ging an die EnBW. Die Stadt Düsseldorf bekam dafür 875 Millionen Mark nebst einiger "Extras" in Höhe von 45 Millionen Mark. Ungeachtet des Bürgerentscheids ließ sich die Stadt in dem Vertrag mit der EnBW zwei Put-Optionen für den Verkauf der restlichen Anteile einräumen. Die erste dieser Put-Optionen lautete über weitere 25,05 Prozent und war bis Ende 2005 befristet.Sie wurde vor Ablauf der Fristen mit den Stimmen von CDU und FDP im Stadtrat ausgeübt, so daß die EnBW mehrheitlich das Eigentum an den Stadtwerken Düsseldorf erlangte.

Leipzig trennt sich zweimal von RWE und scheitert bei der erneuten Teilprivatisierung

In Leipzig waren die Stadtwerke 1992 von der Stadt (60 Prozent) und RWE (40 Prozent) neu gegründet worden. Die auf zwanzig Jahre angelegte Zusammenarbeit scheiterte jedoch bald an Streitigkeiten, worauf die Stadt im Juni 1995 den Bruch vollzog. Ersatzweise suchten sich die Leipziger Stadtwerke 1998 die VEW-Tochter Meag als Partner aus. Infolge der Fusion von RWE und VEW gehörte der 40-prozentige Meag-Anteil an den Stadtwerken aber bald wieder dem RWE-Konzern bzw. dessen Tochter enviaM als Nachfolgerin der Meag. Die Stadt Leipzig beschloß daraufhin 2003 zum zweitenmal die Trennung vom RWE-Konzern und kaufte die Beteiligung, die von der Meag seinerzeit für etwa 215 Millionen Euro erworben worden war, für nur 199 Millionen Euro zurück. Sie wollte die zurückerworbenen Anteile aber nicht selbst behalten, sondern insgesamt 49,9 Prozent der Stadtwerke an einen neuen "strategischen Partner" verkaufen. Das Angebot stieß auf reges Interesse. Unter anderen bewarben sich EnBW, Vattenfall, Gazprom, Veolia, Electrabel, VNG, EWE und MVV Energie. Die EnBW startete sogar eine spezielle Internet-Seite, um ihren geplanten Einstieg in Leipzig vorzubereiten. Den Zuschlag erhielt dann überraschend Gaz de France für 520 Millionen Euro. Inzwischen hatte aber eine Bürgerinitiative gegen die geplante Teilprivatisierung mobil gemacht. Bei dem von ihr erzwungenen Bürgerentscheid stimmte im Januar 2008 eine klare Mehrheit der Bürger gegen den Verkauf. Allerdings band der Bürgerentscheid die politischen Gremien, die mit dem Verkaufserlös die Löchter im Stadtsäckel stopfen wollten, nur auf die Dauer von drei Jahren.

Kommt das "Stadtwerke-Sterben" doch noch?

Die meisten kommunalen Stromversorger waren reine Verteiler oder verfügten nur über eine relative geringe Eigenerzeugung. Die mögliche Preisgestaltung hing damit entscheidend vom Vorlieferanten ab, der in aller Regel einer der vier marktbeherrschenden Konzerne war. In den ersten Jahren nach der Liberalisierung profitierten diese Verteiler von den allgemein überhöhten Netznutzungsgebühren und machten so weiterhin recht gute Gewinne, anstatt dem zunächst prophezeiten "Stadtwerke-Sterben" zum Opfer zu fallen. Durch die effiziente Tätigkeit der Bundesnetzagentur, die Mitte 2006 mit der Vorab-Genehmigung der Netzentgelte begann und den Anteil der Netzkosten am Niederspannungspreis binnen eines Jahres von 38,6 auf 31,5 Prozent verringerte, flossen die Gewinne der kommunalen Versorger aber inzwischen spärlicher. Noch größere Sorge bereitete ihnen die sogenannte Anreizregulierung, die am 1. Januar 2009 in die erste Phase treten sollte und einheitliche Kostenvorgaben für alle Netzbetreiber vorsah, die einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen angehören. Es war deshalb mit weiteren Teilprivatisierungen oder gar Übernahmen von Stadtwerken durch in- und ausländische Energiekonzerne zu rechnen oder – soweit dies am Einspruch des Bundeskartellamts scheitern sollte – mit weiteren Kooperationen und Fusionen auf der Ebene der Stadtwerke.